Destruktive Linke und haltlose Kritik der Wissenschaft

Die Gestaltungskraft von SP und Grünen beschränkt sich sowohl bei der Reform der AHV als auch bei der Reform der Verrechnungssteuer auf ein NEIN. Beide Vorlagen kommen am 25. September zur Abstimmung. Das NEIN wird bei der Verrechnungssteuer begleitet durch falsche Zahlen und Fake News.

Erstens unterschlagen die Gegner, dass das Parlament die Vorlage deutlich eingeschränkt hat. Nur neu ausgegebene Obligationen werden von der Verrechnungssteuer befreit. Auf den laufenden Obligationen wird die Steuer weiterhin erhoben. Die Zahlen zu den Ausfällen aus der Botschaft sind damit überholt. Die unmittelbaren Kosten sind wesentlich tiefer und übersteigen einen zweistelligen Millionenbetrag nicht. Der Bund wird die Reform auf der Kostenseite gar nicht spüren.

Zweitens unterschlagen die Gegner den Nutzen der Reform komplett. Laut Botschaft des Bundesrats übersteigt der Nutzen der Vorlage (zusätzliche Steuereinnahmen) deren Kosten (Steuerausfälle) klar. Mit der aufgrund der Einschränkung auf neue Obligationen stark verzögerten und über viele Jahre gestreckten Kostenwirkung wird der Nutzen noch einmal deutlicher hervortreten. Eine andere Reform mit derart geringen Risiken und einem so grossen, langfristig anhaltenden Nutzen muss erst noch gefunden werden.

Drittens profitieren auch Bund, Kantone und Gemeinden von tieferen Zinskosten. Die Gemeinwesen können sich dank der Reform günstiger finanzieren. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und kommt sowohl den Steuerzahlenden als auch allen, die auf Leistungen des Staates angewiesen sind, zugute. Davon ist bei der sonst Service-public-verliebten Linken nichts zu hören.

Tatsache ist: Wer mit hohen Steuerausfällen gegen die Verrechnungssteuerreform argumentiert, argumentiert unredlich. Die Mindereinnahmen werden mit Mehreinnahmen mehr als kompensiert. Diese Annahme ist plausibel. Die Verrechnungssteuer ist der Stein am Hals des Schweizer Kapitalmarktes. Er vertreibt seit Jahren und Jahrzehnten das Geschäft mit Anleihen weitgehend ins Ausland. Mit der Reform wird das nicht länger der Fall sein. Die Schweiz kann nur gewinnen.

Das Problem mit der Verrechnungssteuer ist seit Jahrzehnten bekannt. Schon vor über zehn Jahren wollte der Bundesrat eine Reform aufgleisen. Als Folge der Finanzkrise beschränkte man die Reform auf einen kleinen Teilbereich. Seither laufen die Diskussionen und Planungen praktisch ohne Unterbruch. Wenn es ein Steuerproblem in der Schweiz im Bereich des Wirtschaftslebens gibt, bei dem sich eigentlich alle einig sind, dass es gelöst werden muss, dann ist es dasjenige bei der Verrechnungssteuer. Bestätigt haben das verschiedene Studien zu verschiedenen Zeitpunkten.

In den Medien werden diese Studien teilweise kritisiert. Kritik ist in Ordnung. Aber man sollte aufzeigen, wie es besser gemacht werden kann, sonst ist die Kritik haltlos. Kritikerinnen und Kritiker, auch und gerade aus der Wissenschaft, sollten bessere Wege zeigen, auch bessere Lösungen. Das tun sie nicht. Sie kritisieren nur und müssen sich dabei selbst Kritik gefallen lassen. So wird behauptet, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf dem Fremdkapital im Jahr 2011 hätte die behaupteten positiven Ergebnisse nicht gebracht. Auch diesmal würde das wieder so sein. Was unterschlagen wird: Der positive Effekt dieser damaligen Reform hing massgeblich von einer zweiten Reform ab. Darauf hatte der Bundesrat damals klar hingewiesen. Was war diese zweite Reform? Die Reform, die jetzt zur Abstimmung steht und die wie kaum eine andere längst fällig ist: die Reform der Verrechnungssteuer.

PS: Die linke Gegnerschaft führt gerne behauptete höhere Steuerausfälle bei einem Zinsanstieg ins Feld. Dem Bundesrat wurde mit einiger Vehemenz vorgeworfen, er hätte die Kosten der Reform tief gestapelt, indem er einen tiefen Zinssatz von 1,5 Prozent angenommen hätte. Bei einem Zinssatz von 3,0 oder 4,0 Prozent käme die Reform viel teurer. Die Behauptung ist schief, und wird auch vom Bundesrat widerlegt, aber das ist nicht der Punkt. In einer jüngsten Parlamentssitzung wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts auf privat genutztem Wohneigentum beraten. Die Linke lehnt auch diese Reform ab, wiederum mit dem Verweis auf hohe Steuerausfälle. Die Steuerausfälle dieser Reform fallen tiefer aus, je höher der Zinssatz ist; bei einem Zinssatz von 3,0 Prozent kann die Reform aufkommensneutral sein. Für die Steuerausfallszenarien bezieht sich die Linke aber nicht auf dieses Zinsniveau, sondern auf ein tieferes Niveau, was die Reform verteuert. Wo setzt die Linke ihr «massgebliches» Zinsniveau an? Ein Schelm, der Böses denkt: natürlich bei 1,5 Prozent …