Einnahmen der OECD-Mindeststeuer sollen in der Schweiz bleiben
Die Wirtschaft unterstützt den vom Bundesrat beschlossenen Umsetzungsvorschlag zur OECD-Mindeststeuer. Wie bei der Reform der Verrechnungssteuer gilt es sicherzustellen, dass die Schweiz keine Steuereinnahmen an andere Staaten verliert. Das wäre die unvermeidliche Folge, wenn die Schweiz die Mindestbesteuerung nicht selbst umsetzt. Der mittelfristige Erhalt des Steuersubstrats hängt allerdings von der Attraktivität des Standorts ab. Hier sind die Kantone in der Pflicht. Darum sollen die Mehreinnahmen auch an die Kantone fliessen.
Dem OECD-Steuerdeal aus dem letzten Jahr kann die Schweiz weder ausweichen noch ihn ignorieren. In Zukunft dürfen ausländische Staaten Schweizer Unternehmen besteuern, wenn deren Steuerbelastung geringer ist als 15 Prozent. Noch kann die Schweiz verhindern, dass Steuereinnahmen ins Ausland verloren gehen. Dazu müssen grosse Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz mit einer «Ergänzungssteuer» belastet werden, um die von der OECD geforderte Mindestbesteuerung zu erfüllen. Doch die Zeit drängt. Trotz Verzögerungen will die EU ab 2024 für die Umsetzung bereit sein. Nach einer verkürzten Vernehmlassung bis Mitte April hat der Bundesrat heute eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Bereits am Montag beginnt die zuständige Ständeratskommission mit der Beratung.
Wirtschaft unterstützt die gezielte und föderale Umsetzung
Die Schweizer Wirtschaft unterstützt den Umsetzungsplan des Bundesrats. Grossunternehmen werden so vor Zusatzbesteuerungen im Ausland geschützt. Schweizer KMU sind nicht betroffen. Die Erhebung der Ergänzungssteuer durch die Kantone entspricht zudem der geltenden Ordnung. Die Kantone sind bereits heute für die Veranlagung und den Bezug der Firmensteuer zuständig. Notwendige Eingriffe in die föderale Steuerordnung hat der Bundesrat zweckmässig auf das vorliegende OECD-Projekt beschränkt. Die Kantone behalten ihre weitgehende Steuerautonomie.
Wettbewerbsfähigkeit steht auf dem Spiel
Die Schweiz ist für Unternehmen ein Hochkostenstandort. Vorleistungen und Lohnkosten sind deutlich teurer als in vielen anderen Staaten. Mit der Mindestbesteuerung steigen für viele betroffene Unternehmen auch noch die Steuerkosten. Dadurch verliert die Schweiz unweigerlich an Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit. Der Bundesrat ist zurecht besorgt, dass für «Bund, Kantone und Gemeinden […] ein weiteres Mal Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen auf dem Spiel» stehen. Die Schweizer Wirtschaft teilt die Besorgnis.
Erfolgsgeschichte weiterschreiben: Mehreinnahmen sollen vollständig an die Kantone fliessen
Die Kantone sind durch die Mindestbesteuerung besonders betroffen. Dank kluger kantonaler Standortpolitiken konnten sich in der Schweiz eine Vielzahl international erfolgreicher Unternehmen entwickeln. Der Bund erhält dadurch jährlich über 12 Milliarden Franken an Unternehmenssteuern und hat darum alles Interesse, dass die Kantone attraktiv bleiben. Der Bund selbst kann den Standort mit allgemeinen Massnahmen wie der nötigen Reform der Verrechnungssteuer verbessern. Gezielt auf den Schaden der OECD-Mindeststeuer reagieren (wirksam und kosteneffizient) können nur die Kantone. Sie sind am besten in der Lage, die Standortattraktivität der Schweiz in Zukunft sicherzustellen. Die Wirtschaft plädiert dafür, ihnen den dafür notwendigen finanziellen Handlungsspielraum zu gewähren.