Corona: Wirtschaft begrüsst Verkürzung der Isolations- und Quarantänefristen
Omikron ist zwar viel ansteckender als frühere Varianten des Corona-Virus, führt aber auch deutlich seltener zu schweren Fällen. Es zeichnet sich keine Überlastung der Intensivstationen ab. economiesuisse begrüsst deshalb den bundesrätlichen Entscheid, die vorgeschriebene Dauer für Isolation und Quarantäne auf fünf Tage zu verkürzen. Der Wirtschaftsdachverband zeigt Verständnis dafür, dass die geltenden Einschränkungen vorläufig bestehen bleiben. Er kritisiert aber deren vorauseilende Verlängerung bis Ende März.
Die mittlerweile überall dominierende Omikron-Mutation hat zu einer raschen Zunahme der Covid-Infizierten in der Schweiz geführt. Die geltenden Vorschriften für die Isolation der betroffenen Personen und vor allem die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen führt vielerorts zu Personalengpässen. Verschiedene Unternehmen und öffentliche Dienstleister mussten ihre Leistungen bereits einschränken. Weil gleichzeitig die schweren Fälle nicht zunehmen, ist es aus Sicht der Wirtschaft angezeigt, die Fristen für Isolation und Quarantäne auf fünf Tage zu verkürzen. Der Bundesrat hat diesen Schritt heute beschlossen. Er trägt damit auch der Tatsache Rechnung, dass Omikron-Infizierte deutlich weniger lange ansteckend sind als die Träger früherer Corona-Varianten.
economiesuisse zeigt Verständnis dafür, dass die Laufzeit der Zertifikate für Geimpfte und Genesene auf neun Monate verkürzt wird und die übrigen Schutzmassnahmen vorläufig beibehalten werden. Dass der Bundesrat die geltenden Einschränkungen allerdings gleich bis Ende März verlängert hat, ist für die Wirtschaft nicht nachvollziehbar. Die weitere Entwicklung der Pandemie lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen. Falls sich in den kommenden Wochen bestätigen sollte, dass die fünfte Ansteckungswelle nur noch bei wenigen Personen zu schweren Symptomen führt, sind aus Sicht der Wirtschaft schon deutlich früher weitere Lockerungen angezeigt. economiesuisse erwartet, dass der Bundesrat die Massnahmen aufhebt, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.