Hand die Münzen in ein Sparschwein wirft

SNB muss un­ab­hän­gig blei­ben – keine sys­tem­frem­de Fi­nan­zie­rung der AHV

Das Par­la­ment wird die Be­ra­tung der AHV21-Re­form vor­aus­sicht­lich in der Win­ter­ses­si­on ab­schlies­sen. Die Fi­nan­zen der AHV sol­len in den nächs­ten Jah­ren so­wohl über eine Er­hö­hung des Frau­en­re­fe­ren­zal­ters als auch über eine hö­he­re Mehr­wert­steu­er sta­bi­li­siert wer­den. Eine sys­tem­frem­de Zu­wei­sung der Ein­nah­men aus den SNB-Ne­ga­tiv­zin­sen an die AHV braucht es hin­ge­gen nicht. Damit würde die Un­ab­hän­gig­keit der SNB in­fra­ge ge­stellt und die oh­ne­hin schwie­ri­ge Lö­sungs­fin­dung aus Sicht der Wirt­schaft noch schwie­ri­ger.

Die Fi­nanz­per­spek­ti­ven sind klar: Es sind drin­gend Mass­nah­men nötig, um die AHV fi­nan­zi­ell für die nächs­ten Jahre zu sta­bi­li­sie­ren. Die Wirt­schaft un­ter­stützt des­halb eine Re­form und ist be­reit, einen Bei­trag zu leis­ten. Die Ge­samt­be­trach­tung des vor­lie­gen­den Pro­jekts AHV21 steht al­ler­dings noch aus, da das Par­la­ment die Re­form vor­aus­sicht­lich erst in der Win­ter­ses­si­on de­fi­ni­tiv be­schlies­sen wird.

Vor­la­ge immer noch nicht im Gleich­ge­wicht

Ge­mäss vor­lie­gen­dem Ent­wurf soll die AHV ei­ner­seits über die An­he­bung des Re­fe­ren­zal­ters der Frau­en auf 65 Jahre sta­bi­li­siert wer­den. Diese struk­tu­rel­le Mass­nah­me bringt zwar eine deut­li­che Ent­las­tung der AHV. Fast die Hälf­te der frei­ge­wor­de­nen Mit­tel fliesst aber gleich wie­der in Aus­gleichs- und Fle­xi­bi­li­sie­rungs­mass­nah­men. Dazu kommt die An­he­bung der Mehr­wert­steu­er (MWST) um wahr­schein­lich 0,4 Pro­zent­punk­te. In die­ser Kon­stel­la­ti­on trägt die Zu­satz­fi­nan­zie­rung fast dop­pelt so viel zur Sta­bi­li­sie­rung der AHV bei als die An­pas­sung des Frau­en­re­fe­ren­zal­ters. Damit ent­spricht das Re­form­pa­ket nicht dem von der Wirt­schaft aus Nach­hal­tig­keits­grün­den ge­for­der­ten Gleich­ge­wicht. Das ist aber nicht die ein­zi­ge Schwach­stel­le der ak­tu­el­len Vor­la­ge.

Un­ab­hän­gig­keit der SNB ist nicht ver­han­del­bar

Eben­so gra­vie­rend sind aus Sicht der Wirt­schaft sys­te­ma­ti­sche Ein­grif­fe wie zum Bei­spiel die Bin­dung der Ein­nah­men der Na­tio­nal­bank aus den Ne­ga­tiv­zin­sen für die AHV. Damit steht die Glaub­wür­dig­keit der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bank (SNB) als eine von der Po­li­tik un­ab­hän­gi­ge In­stanz auf dem Spiel. Diese ver­fas­sungs­mäs­sig ga­ran­tier­te Un­ab­hän­gig­keit ist kein Selbst­zweck. Die Na­tio­nal­bank kann sich an den Fi­nanz­märk­ten nur dann zu­guns­ten der Preis­sta­bi­li­tät und der Ab­fe­de­rung von Wäh­rungs- bzw. ma­kro­öko­no­mi­schen Schocks glaub­haft durch­set­zen, wenn die Markt­teil­neh­mer über­zeugt sind, dass die SNB auch bei un­po­pu­lä­ren Mass­nah­men nicht durch po­li­ti­sche Ein­mi­schung ge­schwächt wird. Das heisst kon­kret: Die Ne­ga­tiv­zin­sen wür­den un­wirk­sam, wenn der Ein­druck ent­stün­de, dass diese nur noch be­ste­hen, um Ein­nah­men für die AHV zu ge­ne­rie­ren.

AHV braucht struk­tu­rel­le Lö­sung statt tem­po­rä­re SNB-Gel­der

Aber auch aus Sicht einer nach­hal­ti­gen fi­nan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der AHV sind SNB-Gel­der un­ge­eig­net. Ne­ga­tiv­zin­sen sind ein rein geld­po­li­ti­sches Mit­tel, um dem Auf­wer­tungs­druck auf den Schwei­zer Fran­ken zu be­geg­nen. Darum kön­nen Ne­ga­tiv­zin­sen nur vor­über­ge­hend sein und müs­sen, so­bald es die Um­stän­de zu­las­sen, wie­der auf­ge­ho­ben wer­den. Das heu­ti­ge fi­nan­zi­el­le Un­gleich­ge­wicht der AHV muss aber im In­ter­es­se si­che­rer Ren­ten lang­fris­tig sta­bi­li­siert wer­den. Folg­lich eig­nen sich tem­po­rä­re SNB-Gel­der zur Fi­nan­zie­rung der AHV nicht. Was die AHV braucht sind nach­hal­ti­ge Lö­sun­gen, die das ra­sche, de­mo­gra­fie­be­ding­te Kos­ten­wachs­tum in den nächs­ten Jahr­zehn­ten be­wäl­ti­gen kön­nen. Dafür ist die struk­tu­rel­le An­pas­sung des Re­fe­ren­zal­ters an die deut­lich län­ge­re Le­bens­er­war­tung aus Sicht der Wirt­schaft die sinn­volls­te Mass­nah­me. Al­lein durch Zu­satz­fi­nan­zie­run­gen – ob durch die SNB oder die MWST – ist das Kos­ten­pro­blem der AHV nicht in den Griff zu be­kom­men.

Eine Re­form der AHV ist kein Spa­zier­gang. Sie soll­te des­halb nicht noch durch sys­tem­frem­de Ele­men­te er­schwert wer­den. Die Wirt­schaft steht ge­schlos­sen hin­ter einer lang­fris­tig an­ge­leg­ten Stra­te­gie zur Si­che­rung der Al­ters­vor­sor­ge, die auf nach­hal­ti­gen, trans­pa­ren­ten und gleich­ge­wich­ti­gen Lö­sun­gen auf­baut. Vor die­sem Hin­ter­grund wird die schliess­lich vom Par­la­ment ver­ab­schie­de­te Re­form AHV21 zu be­ur­tei­len sein. Die Wirt­schaft zählt auf ein aus­ge­wo­ge­nes Er­geb­nis ohne Na­tio­nal­bank­gel­der (lesen Sie dazu auch un­se­re Ses­si­ons­vor­schau).