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Reform der Verrechnungssteuer auf Kurs

Der Nationalrat hat heute der Reform der Verrechnungssteuer klar mit 122 zu 68 Stimmen zugestimmt. Die derzeit für den Unternehmensstandort wichtigste Steuervorlage ist damit auf gutem Weg und könnte bis Ende Jahr abgeschlossen werden. Mit der Reform wird die Unternehmensfinanzierung zurück in die Schweiz geholt, was bereits nach wenigen Jahren zu Mehreinnahmen führen wird.

Zinszahlungen auf inländischen Obligationen unterliegen heute der Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Sie sind damit für ausländische Anlegerinnen und Anleger unattraktiv. Schweizer Konzerne sind quasi gezwungen, ihre Obligationen über ausländische Gesellschaften zu emittieren. Das wirkt sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort aus, weil auch die damit verbundene Wertschöpfung im Ausland stattfindet.

Seit Jahren hängiges Anliegen ist jetzt dringlich

Das Anliegen ist alt. Bereits 2011 beantragte der Bundesrat eine Vorlage unter dem praktisch gleichlautenden Titel «Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes». Eine Lösung ist bisher nicht gelungen. Nun ist die Vorlage für den Standort vordringlich, denn mit der laufenden OECD-Steuerreform ist die Schweiz unter Druck. Heutige Standortvorteile bei der Gewinnsteuer werden infrage gestellt. Soll die wirtschaftliche Substanz in der Schweiz erhalten und das Steuersubstrat verteidigt werden, müssen bestehende Wettbewerbsnachteile in anderen Steuerbereichen abgebaut werden.

Die Verrechnungssteuer steht dabei ganz klar im Fokus, denn hier hat die Schweiz Gestaltungsspielraum. Während sich der internationale steuerpolitische Druck einzig auf die Gewinnsteuer fokussiert, kann die Schweiz den Steuerstandort bei der Verrechnungssteuer in Eigenregie – unabhängig jeglicher internationaler Vorgaben – massgeblich stärken.

Volkswirtschaftliche Impulse mit positiven Folgen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen

Gelingt die Reform, so werden Schweizer Unternehmen ihre Finanzierung zurück in die Schweiz verlegen. Die Belebung des Kapitalmarktes wird auch Schweizer KMU neue, attraktive Finanzierungsoptionen eröffnen. Nicht zuletzt können sich auch Bund und Kantone zu besseren Konditionen finanzieren, was die Steuerzahler gemäss Schätzungen des EFD um rund 100 Millionen Franken entlastet.

Bereits mittelfristig sind die finanziellen Auswirkungen der Reform vorteilhaft. Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse werden die Mindereinnahmen des Bundes bereits nach fünf Jahren ausgleichen und bei Kantonen und Gemeinden innert noch kürzerer Frist zu Mehreinnahmen führen. Unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet der Bundesrat die Reform deshalb «als ausgesprochen vorteilhaft». Die Wirtschaft teilt diese Beurteilung.

Die Vorlage kommt nun in den Ständerat und könnte bis Ende Jahr abgeschlossen werden.