Den Gütertransport in den Untergrund verlegen
Das private Infrastrukturprojekt für einen neuartigen, unterirdischen Gütertransport erhält wichtigen politischen Zuspruch. Der Bundesrat möchte die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung schaffen und wird bis im Herbst eine entsprechende Botschaft vorlegen. Die Wirtschaft begrüsst diesen Schritt.
Mit dem Projekt «Cargo sous terrain» (CST) soll ein Teil des inländischen Güterverkehrs zwischen den urbanen Zentren in den Untergrund verlegt und automatisiert werden. Überirdisch wird das System durch eine effiziente City-Logistik für die Endauslieferung ergänzt (Video). Damit leistet CST als Ergänzung zu den übrigen Verkehrsträgern einen Beitrag zur Bewältigung der wachsenden Güterströme zwischen und in den Agglomerationen. Damit ist er eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Alternative im Transportgeschäft. Mit dem gestrigen Entscheid des Bundesrats, ein «Gesetz über den unterirdischen Gütertransport» ins Parlament zu schicken, macht CST einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung.
«Cargo sous terrain» als Projekt aus der Privatwirtschaft
Das innovative Transportkonzept CST wird von privaten Unternehmen getragen und finanziert. Dies ist im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen sehr unüblich und deshalb besonders bemerkenswert. Aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung im Gütertransport und der stetig zunehmenden Warenströme auf der Ost-West-Achse im Binnenverkehr einerseits und wegen der ebenfalls sehr dynamischen Entwicklung des Personenverkehrs andererseits, drängen sich solche Investitionen allerdings auf. Auf Bundesebene hat eine kohärente Güterverkehrspolitik lange Jahre gefehlt. Nicht zuletzt deshalb ergriff die Privatwirtschaft die Initiative und übernahm Verantwortung. Unabhängig vom weiteren Projektverlauf kann CST wertvolle Impulse für die Güterverkehrspolitik setzen.
Gute Rahmenbedingungen für unterirdischen Gütertransport
Ein Grossprojekt wie CST, das sich im Untergrund befindet und dabei auch noch Gemeinde- und Kantonsgrenzen durchquert, wäre unter den geltenden regulatorischen Voraussetzungen nicht wirtschaftlich umsetzbar – die Komplexität wäre zu hoch und die Verfahrenssicherheit zu gering. Der Bundesrat will hier Abhilfe schaffen, indem er mit dem «Gesetz über den unterirdischen Gütertransport» für das gesamte Projekt einheitliche planungsrechtliche Voraussetzungen schafft. Dies ist sehr positiv und ein Präzedenzfall für allfällige zukünftige Projekte mit ähnlichen Voraussetzungen. Wie der Vernehmlassungsantwort von economiesuisse vom Juli 2019 zu entnehmen ist, sind bis zur Verabschiedung der Botschaft im Herbst 2020 jedoch auch noch einzelne Fragen zu klären.