# 02 / 2019
17.01.2019

AHV-Steuer­vor­lage – ein Schritt vorwärts bei zwei dringlichen Prob­le­men

Die Schweiz steht seit Jahren vor grossen Her­aus­forderun­gen im Bere­ich der Fir­menbesteuerung und der AHV. Die AHV-Steuer­vor­lage bringt die Schweiz endlich einen Schritt weiter. Sie leitet die Lösung des drängen­den Prob­lems der Fir­menbesteuerung ein. Dieses Prob­lem be­lastet unser Land gravierend. Zahlre­iche Schweizer Fir­men steuern von hier aus be­deu­tende Ak­tivitäten im Aus­land. Zudem haben Fir­men aus der ganzen Welt die Schweiz als Stan­dort gewählt, zahlen hier Steuern, schaf­fen at­trak­tive Ar­beits- und Aus­bil­dungsplätze, sind durch ihre In­vesti­tio­nen, ihre Geschäft- und Forschungstätigkeiten Part­ner zahlloser KMU. Das Steuerum­feld für diese Fir­men hat sich je­doch weltweit grundle­gend geändert. Die AHV-Steuer­vor­lage schafft die notwendi­gen steuer­lichen An­pas­sun­gen, damit die Schweiz auch in Zukunft unter den Un­ternehmens­stan­dorten zu den Besten gehört. Zudem leis­tet die AHV-Steuer­vor­lage einen Beitrag an die nötige Sta­bil­isierung der AHV. Dies liegt im In­ter­esse einer sicheren Al­tersver­sorgung. Die Vor­lage bringt die Schweiz weiter. Dafür ist die Wirtschaft bereit, im In­ter­esse der Schweiz ihren Beitrag zu leis­ten.

  

Executive summary

Die Schweizer Unternehmensbesteuerung ist heute attraktiv und der Staat profitiert enorm vom Steuersubstrat internationaler Firmen. Um diesen Erfolg weiterzuführen, sind Anpassungen dringend nötig. Das internationale Umfeld verunmöglicht die bisherige kantonale Praxis, ausländische Gewinne privilegiert zu besteuern. Nichtstun bedeutet den Verlust der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Kantone brauchen Unterstützung, um den Wegfall der Sonderbesteuerung zu bewältigen.

Mit der AHV-Steuervorlage erhalten die Kantone einen steuerlichen Werkzeugkasten. Sie können ihre heutigen Sonderregeln durch neue, international unbestrittene Instrumente wie die Patentbox ersetzen. Zudem erhalten Kantone, Städte und Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund. Das Paket ermöglicht es, den Übergang in die neue Steuerwelt so schonend wie möglich zu gestalten. Ohne die Bundesvorlage erhielten die Kantone keine finanzielle Unterstützung und das einzige verfügbare Instrument zur Kompensation der wegfallenden Sonderbesteuerung wären Gewinnsteuersenkungen.

Auch bei der AHV ist die heutige Situation nicht haltbar. Mit der Pensionierung der «Babyboomer»-Jahrgänge und nach mehreren gescheiterten Reformversuchen befindet sich das Sozialwerk in akuten finanziellen Schwierigkeiten. Für die AHV sieht die Vorlage eine Zusatzfinanzierung durch Bund, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Ein Beitrag an das akute Finanzierungsproblem. Für eine nachhaltige Stabilisierung der AHV bleiben strukturelle Massnahmen nach wie vor zwingend.

economiesuisse unterstützt die AHV-Steuervorlage als eine politisch ausgewogene Antwort auf dringliche Probleme der Schweiz. Die Wirtschaft ist bereit, im Interesse der Schweiz ihren Beitrag zu leisten.

Positions of economiesuisse

Die Wirtschaft unterstützt die AHV-Steuervorlage aus diesen Gründen:  

  • Die AHV-Steuervorlage ist eine politisch ausgewogene Antwort auf zwei der dringlichsten Probleme der Schweiz; alternative mehrheitsfähige Lösungen sind nicht absehbar.
  • Die heutige steuerliche Situation lässt sich nicht aufrechterhalten, Firmen können die kantonale Sonderbesteuerung im internationalen Umfeld nicht länger anwenden. Nichtstun bedeutet somit den Verlust der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit.
  • Die AHV-Steuervorlage garantiert den Kantonen international verbreitete Ersatzinstrumente sowie finanzielle Mittel, um den Übergang in die neue Steuerwelt so schonend wie möglich zu gestalten. Ohne die Bundesvorlage erhielten die Kantone keine finanzielle Unterstützung und das einzige verfügbare Instrument wären Gewinnsteuersenkungen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
  • Der Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ist zentral für die Stabilität der öffentlichen Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden; in der Vergangenheit hat die Schweiz enorm vom Steuersubstrat internationaler Unternehmen profitiert, diesen Vorteil gilt es zu erhalten.
  • Auch bei der AHV ist der heutige Zustand nicht haltbar. Die vorgesehene AHV-Zusatzfinanzierung ersetzt eine substanzielle Mehrwertsteuererhöhung. Im Rahmen von AHV 21 fordert economiesuisse dringend nötige strukturelle Massnahmen auf der Leistungsseite.

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