Stellungnahme zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum
Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) hat in der zweiten Phase seiner Länderüberprüfungen der Schweiz die Gesamtnote «weitgehend konform» erteilt. Zwei der geprüften Beurteilungskriterien haben die Note «teilweise konform» erhalten und sind mit Empfehlungen versehen worden. Der Bundesrat hat im Januar 2018 die Vernehmlassung zu den geplanten Massnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen eröffnet.
economiesuisse schliesst sich im Grundsatz der Einschätzung des Bundesrats an, dass es im Interesse der Schweiz ist, die Empfehlungen des Global Forums zu beachten. Bei der Umsetzung ins nationale Recht ist aber den Besonderheiten unseres Rechtssystems Rechnung zu tragen und für den hiesigen Wirtschaftsstandort sind grundlegende Prinzipien wie Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu respektieren. Entsprechend lehnen wir mehrere Anpassungsvorschläge ab und fordern, die Vorlage zu überarbeiten:
- Die Abschaffung der Inhaberaktie für nicht börsenkotierte Unternehmen steht quer zu unserer Rechtstradition und ist nur als letztes Mittel akzeptierbar. Vorher sind weniger weitgehende Eingriffe nochmals vertieft zu prüfen.
- Die Pflicht von Gesellschaften zur Führung eines Kontos bei einer inländischen Bank ist abzulehnen.
- Den Finanzintermediären ist kein Einsichtsrecht in die von den Gesellschaften zu führenden Register der Aktionäre und wirtschaftlich berechtigten Personen einzuräumen.
- Die im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen am Steueramtshilfegesetz sind zu einseitig zulasten der Rechte der Betroffenen formuliert.