# 12 / 2016
15.11.2016

Bun­des­fi­nanzen 2017 bis 2020: Her­aus­forderun­gen unverändert hoch

In der Bud­get­de­batte der ei­d­genössis­chen Räte steht das vom Bun­desrat vorgeschla­gene Sta­bil­isierung­spro­gramm 2017 bis 2019 im Vorder­grund. Um die Aus­gaben des Bun­des schulden­brem­skon­form zu gestal­ten, sind Ab­striche in ver­schiede­nen Bere­ichen notwendig. Ausser­dem müssen die hohen Mehraus­gaben für den Asyl­bere­ich en­tweder an­der­swo kom­pen­siert oder als ausseror­dentlicher Zahlungs­be­darf deklar­i­ert wer­den. Eine grosse fi­nanzpoli­tis­che Her­aus­forderung stellt auch die Al­tersvor­sorg­ere­form 2020 dar.

Executive summary

Die Finanzpolitik bleibt unverändert eine der grössten Herausforderungen der laufenden 50. Legislatur des Bundes. In der kommenden Wintersession muss das Parlament den Voranschlag (Budget) für das kommende Haushaltsjahr 2017 beschliessen. Themen in diesem Zusammenhang sind das Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 und die Frage, ob ein Teil der erwarteten hohen Mehrausgaben im Asylbereich im ausserordentlichen Haushalt verbucht werden soll. Das Stabilisierungsprogramm wird gegenwärtig im Parlament beraten. Es wird wohl nur mit Abstrichen umgesetzt werden. Auch beim beantragten ausserordentlichen Zahlungsbedarf zeichnet sich Zurückhaltung ab. Die Verabschiedung eines schuldenbremskonformen Budgets wird unter diesen Bedingungen schwieriger als auch schon.

Mindestens bis zum Ende der Legislatur bleibt der Bundeshaushalt unausgeglichen. Die Fehlbeträge erreichen nach dem heutigen Stand die Marke von 2 Milliarden Franken. Allein bei der Reform der Altersvorsorge 2020 können dem Bund dauerhafte Mehrbelastungen von bis zu 1 Milliarde Franken entstehen. Fehlbeträge in dieser Grössenordnung sind gemäss Schuldenbremse nicht erlaubt. Sie müssen bereinigt werden – notfalls mit einem weiteren Stabilisierungsprogramm.

Positions of economiesuisse

  • Der Voranschlag 2017 ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Schuldenbremse in der Wintersession zu beschliessen.
  • Auch das Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 ist rasch zu beschliessen. Weitere für den Haushaltsausgleich ab 2018 erforderliche Massnahmen sind zu unterstützen.
  • Bis zur Stabilisierung des Haushalts sollte auf Mehrbelastungen für den Bund durch neue Aufgaben und Aufgabenintensivierungen konsequent verzichtet werden.
  • Bei der Reform «Altersvorsorge 2020» sind Lösungen zu wählen, die keinen Ausbau der AHV und andere massive Zusatzbelastungen für den Bund beinhalten.
  • Um finanzpolitischen Spielraum zurückzugewinnen, müssen neue Ausgabenbindungen in Zukunft vermieden werden. Bestehende Ausgabenbindungen sind zu überprüfen und – wo immer möglich – abzuschwächen oder aufzuheben.
  • Die Schuldenbremse ist unverändert beizubehalten. Anpassungen lehnt die Wirtschaft ab.