Zunehmende Transparenz erhöht Dringlichkeit der Steuervorlage
Ab 2018 müssen internationale Firmen weltweit berichten, in welchen Ländern sie Aktivitäten wahrnehmen und wie viele Steuern sie dort zahlen. Die Transparenz im Steuerbereich nimmt damit weiter zu. Umso dringlicher ist eine Lösung bei den international nicht länger akzeptierten Schweizer Steuerregeln. Die Steuervorlage 17 (SV17) muss möglichst rasch umgesetzt werden.
Bereits ab nächstem Jahr müssen international tätige Unternehmen einen länderbezogenen Bericht erstellen (Country-by-Country Report, CbCR). Darin legen sie dar, wie sich ihre Angestellten, die Umsätze und die bezahlten Steuern auf die jeweiligen Länder verteilen. Alle OECD-, G-20- sowie viele weitere Staaten (insgesamt etwa 100 Länder) haben sich verpflichtet, den CbCR einzuführen – darunter auch die Schweiz.
Die Vorlage zur Umsetzung des CbCR wird zurzeit im Parlament diskutiert. Nach dem Ständerat hat gestern auch der Nationalrat die Vorlage mit wenigen Differenzen deutlich gutgeheissen. Das ist zu begrüssen, denn die rund 250 betroffenen multinationalen Firmen mit Hauptsitz in der Schweiz können sich den Auskunftspflichten im Ausland nicht entziehen. Die Umsetzung in der Schweiz bewahrt sie davor, ihre Berichte direkt an ausländische Behörden liefern zu müssen. Stattdessen tauschen die Schweizer Behörden diese mit anderen Staaten aus. Damit stellt die Vorlage sicher, dass die Berichte nicht veröffentlicht werden und deren Verwendung auf Steuerzwecke beschränkt bleibt.
Dringlichkeit der Steuervorlage 17
Mit dem CbCR nimmt die Transparenz in internationalen Steuersachen weiter zu. Auch Steuervorbescheide (Rulings) werden ab 2018 zwischenstaatlich ausgetauscht. Umso dringlicher ist, dass die Schweiz möglichst bald internationale Mindeststandards bei den Steuerregeln einhält. Nur dies garantiert die Rechts- und Planungssicherheit für hier ansässige Unternehmen und schützt sie vor Sanktionen im Ausland. Die SV17 muss deshalb rasch beraten und ab 2019 umgesetzt werden können. Die Unternehmen brauchen spätestens 2018 ein Signal für ein zukünftig international akzeptiertes und attraktives Steuersystem.
Die Umsetzung des CbCR stellt sicher, dass internationale Firmen in der Schweiz gemäss internationalen Regeln Berichte liefern. «Gleich lange Spiesse» sollten aber nicht nur für Pflichten, sondern auch für Rechte gelten. Bei der Ausgestaltung der neuen steuerlichen Instrumente im Rahmen der SV17 muss das internationale Umfeld ebenso beachtet werden. An Konkurrenzstandorten angewendete Instrumente sollten auch den Kantonen zur Verfügung stehen.