Wichtige Verbesserungen bei zentraler Steuerreform
Rasche Inkraftsetzung nötig – zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen.
Nachdem der Ständerat eine gute Grundlage für die Unternehmenssteuerreform III gelegt hat, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Vorlage in wichtigen Punkten noch ergänzt. Die Aufnahme der zinsbereinigten Gewinnsteuer stellt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im zentralen Bereich der Unternehmensfinanzierung sicher. Die Schweiz gewinnt damit an Attraktivität. Da die Massnahme fakultativ ist, können die Kantone sie zielgerichtet einsetzen. Die Einführung einer umfassenden Entlastungsbegrenzung verbessert zudem die finanzielle Planbarkeit der Reform. economiesuisse hat dieses vorrangige Anliegen der Kantone von Anfang an mitgetragen.
Wichtig ist, dass die Vorlage nun in der Frühjahrssession im Nationalrat beraten werden kann. Das ermöglicht den Abschluss im Sommer. Rasche Planungs- und Rechtssicherheit sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen wichtig. Es geht auch darum, dass die Schweiz wieder neue innovative Firmen ansiedeln kann. Aufgrund der Unsicherheit bei der Besteuerung von internationalen Firmen hat deren Zuzug in die Schweiz stark abgenommen. Bereits sind Einbussen im Bundeshaushalt spürbar. Ein entschlossenes Signal, dass die Schweiz weiterhin zu den erstrangigen Steuerstandorten der Welt zählt, ist deshalb auch für die öffentlichen Finanzen wichtig.
Die von Bund und Kantonen geplante Unternehmenssteuerreform III ist massvoll. Sie konzentriert sich auf jene Massnahmen, die für den Standort nach der Abschaffung der heutigen steuerlichen Sonderlösungen unabdingbar sind. Dadurch verhindert sie eine massive steuerliche Verschlechterung mit gravierenden volkswirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz. Alles andere als eine erfolgreiche Reform wäre ein Spiel mit dem Feuer. Der Einsatz ist bekannt: Zehntausende Arbeitsplätze und Milliarden von Franken an Steuereinnahmen, die bei einem Scheitern akut gefährdet sind.