Kuss­tech­ni­sche Vor­sicht des Bun­des­rats

Für freund­eid­ge­nös­si­sche Ver­hält­nis­se stiess der bun­des­rät­li­che Vor­schlag zur MEI-Um­set­zung auf ver­gleichs­wei­se star­ke Kri­tik. Kein Wun­der: Der Vor­schlag ist strik­ter als die Ver­fas­sung. So sol­len Kurz­auf­ent­hal­ter schon ab vier Mo­na­ten kon­tin­gen­tiert wer­den. Da sie aber gar nicht zur stän­di­gen Wohn­be­völ­ke­rung ge­hö­ren, ver­langt die Wirt­schaft die kon­tin­gents­freie Nie­der­las­sung bei einem Auf­ent­halt bis zu einem Jahr. Wei­ter will der Bun­des­rat im Aus­län­der­ge­setz Kon­tin­gen­te ein­füh­ren, par­al­lel dazu im Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ab­kom­men Spe­zi­al­re­geln für EU-/EFTA-Bür­ge­rin­nen und -Bür­ger.

Diese Zwei­tei­lung ist po­li­tisch ge­wagt, ver­deut­licht aber auch die Blo­cka­de der Schwei­zer Eu­ro­pa­po­li­tik. Man konn­te mit Brüs­sel ver­gan­ge­ne Woche zwar Ge­sprä­che ver­ein­ba­ren. Schön. Dies hat die EU aber be­reits in ihrer ers­ten Ant­wort vor sie­ben Mo­na­ten an­ge­bo­ten. Eben­so hat sie schon da­mals Ver­hand­lun­gen über die Ein­füh­rung von Kon­tin­gen­ten ab­ge­lehnt. Dem vom Bun­des­rat am Mitt­woch ver­ab­schie­de­ten Man­dat fehlt somit bis auf Wei­te­res das Ge­gen­stück auf EU-Seite.

Dar­aus er­ge­ben sich zwei Fra­gen. Ers­tens: Über was soll nun in Brüs­sel «ge­spro­chen» wer­den? Hier schlägt die Wirt­schaft ein Mo­dell mit Schutz­klau­seln vor. Zwei­tens: Was ma­chen wir, wenn mit der EU keine Lö­sung ge­fun­den wer­den kann?

Der Bun­des­rat liess sich hier in Po­ker­ma­nier nicht in die Kar­ten bli­cken. Doch trotz Wahl­jahr hätte die Lan­des­re­gie­rung – bei aller kuss­tech­ni­schen Vor­sicht – zu­min­dest ein paar Ziel­kri­te­ri­en auf­zei­gen sol­len. Denn ein Schmu­se­kurs wird es mit der EU si­cher nicht, und eine Ant­wort auf die bei­den of­fen­sicht­li­chen Fra­gen wird spä­tes­tens dann vor­lie­gen müs­sen, wenn das Ge­schäft ins Par­la­ment geht – nach den Wah­len.