Schweiz-EU: economiesuisse befürwortet die institutionelle Weiterentwicklung des bilateralen Wegs
Die institutionelle Weiterentwicklung ist Voraussetzung für künftige Verbesserungen des Zugangs der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt. Bei den Verhandlungen muss die Schweiz in zentralen Feldern der Wirtschaftspolitik ihre Eigenständigkeit bewahren.
Für die Schweiz als Exportnation ist die Integration in den europäischen Binnenmarkt sehr wichtig. 60 Prozent aller Exporte gehen in die EU. Seit 2008 sind jedoch Verhandlungen über Verbesserungen des gegenseitigen Marktzugangs faktisch blockiert. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Blockade überwunden werden kann. Die EU verlangt eine institutionelle Weiterentwicklung der Bilateralen Abkommen.
Im abgelaufenen Jahr konnten nun die Schweiz und die EU erstmals gemeinsame Lösungen skizzieren. In diesen Tagen legen beide Seiten ihre Verhandlungsziele fest. economiesuisse unterstützt die Verhandlungsposition der Landesregierung und schlägt Ergänzungen vor. So soll die Eigenständigkeit der Schweiz besonders bei den Wirtschaftsbeziehungen zu Drittstaaten sowie beim Steuer- und Arbeitsrecht beibehalten werden. Eine direkte Überwachung durch die EU-Kommission wird abgelehnt. Die Streitschlichtung muss auf dem Recht der Bilateralen Abkommen basieren. Das Prinzip der homogenen Übernahme des EU-Rechts bei den Bilateralen Abkommen macht in den meisten Bereichen Sinn. Allerdings ist für bestimmte Bereiche die Anerkennung äquivalenter Regelungen der Schweiz vorzusehen. So gibt es beispielsweise bereits heute Abkommen mit einer solchen Anerkennung. In solchen Fällen ist die Gleichwertigkeit von Schweizer Regeln beizubehalten.
Ein Zuwarten mit Verhandlungen brächte der Schweiz keine Vorteile. Im Gegenteil: Die bestehenden Abkommen müssen zügig an die Rechtsentwicklung in der EU angepasst werden können, denn sonst wird die Integration in den europäischen Binnenmarkt fortlaufend verschlechtert.