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Ständerat verschärft Aufwandbesteuerung

Der Ständerat hat als Erstrat eine Verschärfung der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalsteuer) beschlossen. Er ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesrats eingetreten. So soll die minimale Bemessungsgrundlage bei der direkten Bundessteuer auf 400‘000 Franken oder auf das Siebenfache der Wohnkosten erhöht werden. Die Revision zielt darauf hin, die Akzeptanz dieser Form der Besteuerung für vermögende und international mobile Personen zu verbessern. economiesuisse begrüsst, dass sich der Ständerat damit für die Beibehaltung eines steuerpolitischen Instruments mit volkswirtschaftlicher Bedeutung ausgesprochen hat.

​Der Ständerat ist dem Entwurf des Bundesrats mit 35:0 Stimmen bei fünf Enthaltungen gefolgt. Die Revision berücksichtigt sowohl Standort- als auch Steuergerechtigkeitsüberlegungen. Ausserdem stellt der Entwurf nicht zuletzt einen Kompromiss dar, der den unterschiedlichen Anliegen der Kantone gerecht wird.

Mehrere Mitglieder des Ständerats verwiesen auf die erheblichen Steuereinnahmen, Investitionen und Arbeitsplätze, die die Pauschalbesteuerung generiert. Ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass diese Form der Besteuerung – insbesondere in den touristischen Kantonen und Bergregionen – von grosser Bedeutung ist. Mit der Revision wird zudem der Föderalismus nicht tangiert, das heisst den Kantonen bleibt es offen, ob sie die Möglichkeit der Aufwandbesteuerung beibehalten oder abschaffen möchten.

Vermeiden einer überschiessenden Korrektur
Der Ständerat hat die Minderheitsanträge, die eine zusätzliche Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage auf 500‘000 Franken respektive das Zehnfache der Wohnkosten verlangten, zu Recht abgelehnt. Für eine solche Erhöhung der Bemessungsgrundlage fehlt die ökonomische Rechtfertigung. Bereits die Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage auf 400‘000 Franken auf Bundesebene stellt eine angemessene Besteuerung weitgehend sicher. Alleine diese Erhöhung wird eine Zunahme der Steuerbelastung für 80 Prozent aller Pauschbesteuerten zur Folge haben.

Eine überschiessende Korrektur würde das Risiko des Wegzugs von wohlhabenden Personen erhöhen. Das stünde im Ergebnis im Widerspruch zum Ziel der Aufrechterhaltung der Aufwandbesteuerung. Die Wirtschaft lehnt die Abschaffung der Aufwandbesteuerung aus Standort- und volkswirtschaftlichen Überlegungen ab, begrüsst aber die Revision in ihrer Stossrichtung. Es ist wichtig, die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung zu stärken.

Die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalsteuer) ist ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. In der Schweiz wurden im Jahr 2010 5450 Personen nach dem Aufwand besteuert. Als steuerpolitisches Instrument ist die Aufwandbesteuerung von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie stärkt die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb, indem sie vermögende und international mobile Personen anzieht.

Zahlreiche andere europäische Länder sehen ebenfalls vereinfachte Bemessungsgrundlagen im Bereich der Einkommenssteuern vor, so beispielsweise Grossbritannien. 2010 generierten die Pauschalbesteuerten in der Schweiz Steuereinnahmen von über 660 Millionen Franken. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zufolge sind mit der Pauschalbesteuerung direkt und indirekt über 22‘000 Arbeitsplätze verbunden.