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Stän­de­rat ver­schärft Auf­wand­be­steue­rung

Der Stän­de­rat hat als Er­strat eine Ver­schär­fung der Be­steue­rung nach dem Auf­wand (Pau­schal­steu­er) be­schlos­sen. Er ist ein­stim­mig auf den Ent­wurf des Bun­des­rats ein­ge­tre­ten. So soll die mi­ni­ma­le Be­mes­sungs­grund­la­ge bei der di­rek­ten Bun­des­steu­er auf 400‘000 Fran­ken oder auf das Sie­ben­fa­che der Wohn­kos­ten er­höht wer­den. Die Re­vi­si­on zielt dar­auf hin, die Ak­zep­tanz die­ser Form der Be­steue­rung für ver­mö­gen­de und in­ter­na­tio­nal mo­bi­le Per­so­nen zu ver­bes­sern. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass sich der Stän­de­rat damit für die Bei­be­hal­tung eines steu­er­po­li­ti­schen In­stru­ments mit volks­wirt­schaft­li­cher Be­deu­tung aus­ge­spro­chen hat.

​Der Stän­de­rat ist dem Ent­wurf des Bun­des­rats mit 35:0 Stim­men bei fünf Ent­hal­tun­gen ge­folgt. Die Re­vi­si­on be­rück­sich­tigt so­wohl Stand­ort- als auch Steu­er­ge­rech­tig­keits­über­le­gun­gen. Aus­ser­dem stellt der Ent­wurf nicht zu­letzt einen Kom­pro­miss dar, der den un­ter­schied­li­chen An­lie­gen der Kan­to­ne ge­recht wird.

Meh­re­re Mit­glie­der des Stän­de­rats ver­wie­sen auf die er­heb­li­chen Steu­er­ein­nah­men, In­ves­ti­tio­nen und Ar­beits­plät­ze, die die Pau­schal­be­steue­rung ge­ne­riert. Aus­ser­dem wurde dar­auf hin­ge­wie­sen, dass diese Form der Be­steue­rung – ins­be­son­de­re in den tou­ris­ti­schen Kan­to­nen und Berg­re­gio­nen – von gros­ser Be­deu­tung ist. Mit der Re­vi­si­on wird zudem der Fö­de­ra­lis­mus nicht tan­giert, das heisst den Kan­to­nen bleibt es offen, ob sie die Mög­lich­keit der Auf­wand­be­steue­rung bei­be­hal­ten oder ab­schaf­fen möch­ten.

Ver­mei­den einer über­schies­sen­den Kor­rek­tur
Der Stän­de­rat hat die Min­der­heits­an­trä­ge, die eine zu­sätz­li­che Er­hö­hung der mi­ni­ma­len Be­mes­sungs­grund­la­ge auf 500‘000 Fran­ken re­spek­ti­ve das Zehn­fa­che der Wohn­kos­ten ver­lang­ten, zu Recht ab­ge­lehnt. Für eine sol­che Er­hö­hung der Be­mes­sungs­grund­la­ge fehlt die öko­no­mi­sche Recht­fer­ti­gung. Be­reits die Er­hö­hung der mi­ni­ma­len Be­mes­sungs­grund­la­ge auf 400‘000 Fran­ken auf Bun­des­ebe­ne stellt eine an­ge­mes­se­ne Be­steue­rung weit­ge­hend si­cher. Al­lei­ne diese Er­hö­hung wird eine Zu­nah­me der Steu­er­be­las­tung für 80 Pro­zent aller Pausch­be­steu­er­ten zur Folge haben.

Eine über­schies­sen­de Kor­rek­tur würde das Ri­si­ko des Weg­zugs von wohl­ha­ben­den Per­so­nen er­hö­hen. Das stün­de im Er­geb­nis im Wi­der­spruch zum Ziel der Auf­recht­er­hal­tung der Auf­wand­be­steue­rung. Die Wirt­schaft lehnt die Ab­schaf­fung der Auf­wand­be­steue­rung aus Stand­ort- und volks­wirt­schaft­li­chen Über­le­gun­gen ab, be­grüsst aber die Re­vi­si­on in ihrer Stoss­rich­tung. Es ist wich­tig, die Ak­zep­tanz der Pau­schal­be­steue­rung in der Be­völ­ke­rung zu stär­ken.

Die Be­steue­rung nach dem Auf­wand (Pau­schal­steu­er) ist ein ver­ein­fach­tes Ver­an­la­gungs­ver­fah­ren für aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ihren Wohn­sitz in der Schweiz haben, hier aber kei­ner Er­werbs­tä­tig­keit nach­ge­hen. In der Schweiz wur­den im Jahr 2010 5450 Per­so­nen nach dem Auf­wand be­steu­ert. Als steu­er­po­li­ti­sches In­stru­ment ist die Auf­wand­be­steue­rung von volks­wirt­schaft­li­cher Be­deu­tung. Sie stärkt die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät der Schweiz im in­ter­na­tio­na­len Steu­er­wett­be­werb, indem sie ver­mö­gen­de und in­ter­na­tio­nal mo­bi­le Per­so­nen an­zieht.

Zahl­rei­che an­de­re eu­ro­päi­sche Län­der sehen eben­falls ver­ein­fach­te Be­mes­sungs­grund­la­gen im Be­reich der Ein­kom­mens­steu­ern vor, so bei­spiels­wei­se Gross­bri­tan­ni­en. 2010 ge­ne­rier­ten die Pau­schal­be­steu­er­ten in der Schweiz Steu­er­ein­nah­men von über 660 Mil­lio­nen Fran­ken. Schät­zun­gen der Eid­ge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung (ESTV) zu­fol­ge sind mit der Pau­schal­be­steue­rung di­rekt und in­di­rekt über 22‘000 Ar­beits­plät­ze ver­bun­den.