# 1 / 2025
27.02.2025

Bi­lat­erale III: Den Schweizer Weg weit­erge­hen

Fazit: Die Vorteile der Bilateralen III überwiegen klar

Eine erste Einschätzung des aussenpolitischen Verhandlungsresultats, basierend auf den bisher vom Bund publizierten Informationen und Faktenblättern zeigt, dass die positiven Aspekte für die Schweizer Wirtschaft klar überwiegen. Die Schweizer Verhandlungsdelegation unter Leitung von Chefunterhändler Patric Franzen konnte der EU zahlreiche wichtige Zugeständnisse abringen.

Neues Vertragspaket ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft

Soweit die Inhalte des aussenpolitisch ausgehandelten Vertragspakets bekannt sind, kann aus Sicht der Wirtschaft ein erstes positives Fazit zum Paket gezogen werden:

  • Der barrierefreie Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt wird mit den Bilateralen III langfristig gesichert. ✅
  • Die fortlaufende Erosion des bilateralen Wegs kann mit dem materiellen Abschluss der Verhandlungen gestoppt werden. ✅
  • Die Rechtssicherheit wird dank der Sicherung des privilegierten Marktzugangs und der Einführung des Streitschlichtungsmechanismus verbessert. ✅
  • Neue Binnenmarktabkommen für Strom und Lebensmittelsicherheit stärken die Versorgungssicherheit, den Marktzugang und den Konsumentenschutz. ✅
  • Die Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe stärkt die Innovationskraft der Schweiz. ✅

Eine Gesamtbeurteilung der konkreten Abkommenstexte sowie der innenpolitischen Umsetzung der Bilateralen III wird erst anhand der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen werden können.

Es gibt keine gleichwertigen Alternativen zum bilateralen Weg

  • Die Gegner der Bilateralen III poltern, ohne selbst einen überzeugenden Plan B vorzulegen (siehe Blog vom September 2024).
  • Der bilaterale Weg hat sich für die Schweiz als massgeschneiderte Lösung jenseits von EU-Mitgliedschaft, EWR-Beitritt und der Isolation erwiesen.
  • Die bilateralen Verträge geben der Schweiz die Möglichkeit, in ausgewählten Bereichen sektoriell am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen. Dort, wo wir Marktzugang oder eine Zusammenarbeit möchten, schliessen wir Verträge ab und einigen uns auf gemeinsame Spielregeln. In jenen Bereichen wiederum, in denen wir keine Verträge möchten, lassen wir es sein.
  • Dank den Bilateralen können wir unsere Eigenständigkeit, unsere direkte Demokratie und unseren Föderalismus bewahren und dennoch von den wirtschaftlichen Vorteilen des europäischen Binnenmarkts profitieren.

Der bilaterale Weg ist der Schweizer Weg – wir müssen diesen weitergehen

  • Der bilaterale Weg geht weit über ein Freihandelsabkommen hinaus. Er regelt die Zusammenarbeit mit der EU in für die Schweiz zentralen Bereichen wie Handel, Forschung, Personenfreizügigkeit, Transport, Polizei und Justiz, Sicherheit, Landwirtschaft und vielen mehr.
  • In unsicheren Zeiten mit einem drohenden Handelskrieg der Grossmächte, Krieg vor den Toren Europas, zunehmenden geopolitischen Spannungen und einem schwächelnden Multilateralismus sind stabile und funktionierende vertragliche Beziehungen zur wichtigsten Handelspartnerin EU für den Wohlstand und die Sicherheit in der Schweiz absolut unverzichtbar (siehe auch Blog vom Dezember 2024 und Blog vom Februar 2025).
  • Die Schweiz muss die richtigen Lehren aus dem Brexit ziehen. Wirtschaftlich hat Grossbritannien davon nicht profitiert, zudem ist die Zuwanderung stark gestiegen. Anders als die Briten hält die Schweiz aber noch immer alle Trümpfe in der eigenen Hand (siehe Blog vom Oktober 2024).
  • Weitere Informationen zu den Bilateralen III finden Sie in unserem Faktencheck sowie in unserem Europaticker.

Nächste Schritte im Prozess gemäss Bundesrat

Die Zusammenarbeit mit der EU wird in Bezug auf die juristischen Aspekte und die Übersetzung der Texte weitergeführt. Ziel des Bundesrats ist es, die Abkommen zu finalisieren und die Verhandlungen mit der Paraphierung des finalen Textes durch die beiden Chefunterhändler formell abzuschliessen.

Das EDA hat den Auftrag, gemeinsam mit den anderen verantwortlichen Departementen und der Bundeskanzlei einen Botschaftsentwurf für das Gesamtpaket Schweiz–EU vorzubereiten. Die Botschaft wird das Abkommenspaket, die Anpassung der Schweizer Gesetzgebung sowie die flankierenden Massnahmen umfassen. Der Entscheid über die Eröffnung der Vernehmlassung ist vor der Sommerpause 2025 zu erwarten, bevor der Entwurf voraussichtlich Anfang 2026 dem Parlament unterbreitet wird.