EU bestätigt Äquivalenzentscheid zum schweizerischen Datenschutzgesetz
Die EU hat heute die Gleichwertigkeit des Schweizer Datenschutzniveaus bestätigt. Dieser Entscheid schafft Rechtssicherheit und ist ein wichtiger Erfolg für die Schweiz und unsere Wirtschaft, die aktiv an der Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes beteiligt war.
Die Europäische Kommission hat in ihrem heutigen Bericht festgehalten, dass die Schweizer Datenschutzgesetzgebung den europäischen Standards entspricht. Diese positive Bewertung ist ein klares Zeugnis für die Effektivität und den Erfolg der Revision unseres Datenschutzgesetzes, welches economiesuisse stets mitgetragen hat. Die Revision konnte im September 2020 nach intensiver Debatte abgeschlossen werden. Der heutige EU-Entscheid ermöglicht die Weiterführung der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihrem grössten Handelspartner.
Revision des Datenschutzgesetztes als wichtiger Schritt
Die EU bestätigt damit aber auch die Wichtigkeit der intensiven Arbeiten bei der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes. Die neuen Bestimmungen, die zusammen mit der entsprechenden Verordnung im September 2023 in Kraft getreten sind, greifen nicht nur die technologischen Entwicklungen auf, sondern heben das Schutzniveau in der Schweiz auch auf EU-Level. Damit wurde eine solide und zukunftsbeständige Grundlage für die Datenschutzpraxis in der Schweiz geschaffen.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Insgesamt ist diese Entwicklung eine erfreuliche Bestätigung dafür, dass die Schweiz nicht nur den Datenschutz auf höchstem Niveau gewährleistet, sondern auch die Interessen unserer Wirtschaft im internationalen Kontext wirkungsvoll verteidigt. Die Äquivalenzerklärung zeigt den Erfolg der jüngsten Datenschutzrevision und stärkt die Rolle der Schweiz als verlässliche Partnerin im globalen Wirtschaftsumfeld.