Personen im Gesundheitswesen

Im­mer­hin: Zu­gang zu Ar­beits­kräf­ten aus Dritt­staa­ten ge­si­chert

Der Bun­des­rat hat ent­schie­den, dass die Zahl der Dritt­staa­ten­kon­tin­gen­te für 2024 nicht re­du­ziert wird. Das Glas ist damit halb voll. Im­mer­hin wird der Ar­beits­kräf­te­man­gel durch eine Kür­zung der Kon­tin­gen­te für Ar­beits­kräf­te aus Staa­ten aus­ser­halb der EU-/EFTA-Län­der nicht wei­ter ver­schärft. Doch auf­grund der in ganz Eu­ro­pa stark an­ge­stie­ge­nen Nach­fra­ge nach Ar­beits­kräf­ten hät­ten die Kon­tin­gen­te für 2024 ei­gent­lich er­höht wer­den müs­sen.

Eines der zen­tra­len Hemm­nis­se für die Schwei­zer Wirt­schaft stellt der Ar­beits­kräf­te­man­gel dar. Die­ser wird sich in den kom­men­den Jah­ren kaum ab­bau­en, sorgt doch die de­mo­gra­phi­sche Ent­wick­lung zu einem Rück­gang der ein­hei­mi­schen Er­werbs­be­völ­ke­rung. Die Zu­wan­de­rung, ins­be­son­de­re aus den EU-EFTA-Staa­ten, lin­dert die­sen Ar­beits­kräf­te­man­gel zwar zu­min­dest teil­wei­se. Doch auch in un­se­ren Nach­bar­län­dern macht sich ein sol­cher Man­gel immer stär­ker be­merk­bar. Es wird ent­spre­chend immer schwie­ri­ger, ge­eig­ne­tes Per­so­nal aus den eu­ro­päi­schen Staa­ten zu fin­den.

Für viele Job­pro­fi­le mit einer hohen Spe­zia­li­sie­rung fin­den sich in Eu­ro­pa kaum ge­eig­ne­te Be­wer­bun­gen. Ge­ra­de für wert­schöp­fungs­in­ten­si­ve Un­ter­neh­men ist es ent­schei­dend, dass sie auch Zu­gang zu hoch­qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten aus Dritt­staa­ten haben. Ohne die Mög­lich­keit, welt­weit Spe­zia­lis­tin­nen und Spe­zia­lis­ten zu re­kru­tie­ren, würde die In­no­va­ti­ons­fä­hig­keit der Un­ter­neh­men mas­siv zu­rück­ge­hen. Aus­rei­chend hohe Kon­tin­gen­te für Per­so­nen aus Dritt­staa­ten sind daher mass­geb­lich für die Wert­schöp­fung und damit den Wohl­stand der Schweiz.

Das Men­gen­ge­rüst für Kon­tin­gen­te, wel­che für die Ein­wan­de­rung aus Staa­ten aus­ser­halb der EU-/EFTA-Län­der in den Schwei­zer Ar­beits­markt re­ser­viert ist, ist klein. Ins­ge­samt war 2023 eine ma­xi­mal mög­li­che Ein­wan­de­rung in der Höhe von 12'000 Ar­beits­kräf­ten aus so ge­nann­ten Dritt­staa­ten mög­lich. Darin in­klu­diert ist auch ein Kon­tin­gent in der Höhe von 3’500, das für Per­so­nen aus Gross­bri­tan­ni­en se­pa­rat gilt.

Kon­tin­gents­er­hö­hung würde Si­cher­heit schaf­fen

Zwar wer­den die Dritt­staa­ten­kon­tin­gen­te 2023 aller Vor­aus­sicht nach nicht voll­stän­dig aus­ge­nutzt. Doch dies ist kein Ar­gu­ment, die Kon­tin­gen­te zu be­las­sen oder gar zu re­du­zie­ren. Denn wenn die Kon­tin­gen­te voll aus­ge­nutzt wer­den, müss­ten Un­ter­neh­men be­fürch­ten, dass ihnen eine Be­wil­li­gung ver­wei­gert wird, wenn sie kurz­fris­tig auf die An­stel­lung einer Spe­zia­lis­tin oder eines Spe­zia­lis­ten an­ge­wie­sen sind. Diese Un­si­cher­heit würde auch die Stel­len­be­wer­be­rin­nen und -be­wer­ber er­fas­sen und würde dazu füh­ren, dass sich ge­ra­de die Bes­ten nicht für eine Stel­le in der Schweiz be­wer­ben. Der Schwei­ze­ri­sche Ar­beit­ge­ber­ver­band (SAV) hat denn auch im Rah­men des An­hö­rungs­ver­fah­rens zur Fest­le­gung der VZAE-Höchst­zah­len 2024 be­reits am 6. Juli 2023 eine Kon­tin­gents­er­hö­hung be­an­tragt.

Das Glas ist daher nur halb voll: Im­mer­hin hat der Bun­des­rat die Kon­tin­gen­te nicht ge­senkt, aber lei­der auch nicht er­höht.