Altersvorsorge

Pa­ro­len zu den So­zi­al­ver­si­che­rungs­vor­la­gen

Der Vor­stand von eco­no­mie­su­is­se emp­fiehlt die BVG-Re­form und die Ren­ten­in­itia­ti­ve zur An­nah­me und lehnt die In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente ab. Die Re­form der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge ist drin­gend, weil das So­zi­al­werk der stei­gen­den Le­bens­er­war­tung und den tie­fe­ren Ren­di­ten an­ge­passt wer­den muss. Be­son­ders Junge, Frau­en und Teil­zeit­be­schäf­tig­te pro­fi­tie­ren von einer bes­se­ren Vor­sor­ge. Auch bei der AHV be­steht auf­grund der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung Re­form­be­darf. Mit der Ren­ten­in­itia­ti­ve liegt ein wirk­sa­mer Lö­sungs­an­satz auf dem Tisch: Eine Er­hö­hung des Ren­ten­al­ters auf 66 und eine an­schlies­sen­de Kop­pe­lung des Ren­ten­al­ters an die Le­bens­er­war­tung. Die For­de­rung nach einer 13. AHV-Rente für alle geht hin­ge­gen in die kom­plett fal­sche Rich­tung. Die für die Fi­nan­zie­rung einer 13. AHV-Rente nö­ti­gen 5 Mil­li­ar­den Fran­ken müss­ten über hö­he­re Lohn­bei­trä­ge und eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er fi­nan­ziert wer­den und gin­gen gröss­ten­teils zu­las­ten der Jun­gen und Er­werbs­tä­ti­gen.

Der Vor­stand von eco­no­mie­su­is­se sagt klar Ja zur BVG-Re­form. Sie ist ein ge­lun­ge­ner Kom­pro­miss. Die Vor­la­ge re­du­ziert die un­er­wünsch­te, sys­te­ma­ti­sche Um­ver­tei­lung von Er­werbs­tä­ti­gen zu den Ren­ten­be­zie­hen­den und stärkt gleich­zei­tig den Spar­pro­zess. Ins­ge­samt wird mit der BVG-Re­form die be­ruf­li­che Vor­sor­ge mo­der­ni­siert. Be­son­ders Junge, Frau­en, Teil­zeit­be­schäf­tig­te und der Mit­tel­stand pro­fi­tie­ren von einer bes­se­ren Vor­sor­ge. Damit wird auch das Ver­spre­chen im Zu­sam­men­hang mit der vom Volk an­ge­nom­me­nen AHV 21 ein­ge­löst. Die Geg­ner ge­fähr­den hin­ge­gen ganz be­wusst das be­währ­te 3-Säu­len-Prin­zip un­se­rer Al­ters­vor­sor­ge.

eco­no­mie­su­is­se setzt sich auch für ein Ja zur Ren­ten­in­itia­ti­ve ein, weil man damit der stei­gen­den Le­bens­er­war­tung Rech­nung trägt und eine lang­fris­ti­ge Fi­nan­zie­rung der AHV für alle Ge­ne­ra­tio­nen si­cher­stellt. Eine Er­hö­hung des Ren­ten­al­ters auf 66 Jahre und eine an­schlies­sen­de Kop­pe­lung des Ren­ten­al­ters an die Le­bens­er­war­tung sind weit­aus ge­ne­ra­tio­nen­ver­träg­li­cher als immer wei­te­re Zu­satz­fi­nan­zie­run­gen über hö­he­re Lohn­ab­zü­ge oder über eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er.

eco­no­mie­su­is­se lehnt die In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente ent­schie­den ab. Es ist un­be­strit­ten, dass der Fi­nan­zie­rungs­be­darf der AHV auf­grund der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung in den nächs­ten Jah­ren stark zu­neh­men wird. Eine Ren­ten­er­hö­hung für alle steht an­ge­sichts der fi­nan­zi­el­len Per­spek­ti­ven der AHV quer in der Land­schaft. Mit einem Preis­schild von 5 Mil­li­ar­den Fran­ken ver­schärft sie die be­ste­hen­den fi­nan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen der AHV mas­siv. Hö­he­re Lohn­bei­trä­ge und eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er wür­den vor allem die Jun­gen und Er­werbs­tä­ti­gen stark be­las­ten. Die In­itia­ti­ve führt aus­ser­dem zu einem un­so­zia­len Giess­kan­nen­aus­bau, weil die 13. AHV-Rente an alle Rent­ne­rin­nen und Rent­ner, un­ab­hän­gig von deren tat­säch­li­chem Be­darf aus­be­zahlt würde.

Lesen Sie hier die Po­si­ti­ons­pa­pie­re zur BVG-Re­form, der Ren­ten­in­itia­ti­ve und der In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente.

Po­si­ti­ons­pa­pier zur BVG-Re­form

Po­si­ti­ons­pa­pier zur Ren­ten­in­itia­ti­ve

Po­si­ti­ons­pa­pier zur In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente