Bundesrat treibt Haushaltsstabilisierung voran
Der Bundesrat hat gegen die drohende finanzielle Schieflage im Bundeshaushalt weitere Massnahmen konkretisiert. Neben den bereits beschlossenen Massnahmen im ungebundenen Ausgabenbereich stehen Anpassungen bei verschiedenen gebundenen Ausgaben im Fokus. Ziel ist, dass möglichst alle Aufgabenbereiche einen Bereinigungsbeitrag leisten. economiesuisse unterstützt diese Stossrichtung, wie auch das zügige Aufgleisen der Entlastungsmassnahmen. Weil diese nicht ausreichen, um die Defizite komplett zu beseitigen, ist weiterhin grösste finanzpolitische Disziplin gefordert.
Die Schuldenbremse verlangt, dass Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf Dauer im Gleichgewicht sind. Dieses Gleichgewicht ist derzeit in Gefahr. Grund dafür sind neue Ausgaben, für welche die Finanzierung fehlt. So sollen beispielsweise die Armeeausgaben auf ein Prozent des BIP ansteigen, was jährliche Mehrausgaben von rund 400 Millionen Franken zur Folge hat. Weiter soll der Bund die familienergänzende Kinderbetreuung mit einem Beitrag von jährlich über 770 Millionen Franken mitfinanzieren. Alle Mehrausgaben zusammen ergeben Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken. Der Bundeshaushalt droht aus den Fugen zu geraten. Der Bundesrat muss nun handeln.
Auch die gebundenen Ausgaben sollen einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung leisten
Für das Jahr 2024 wurden im Januar bereits kurzfristig mögliche Bereinigungsmassnahmen getroffen, damit das Budget den Vorgaben der Schuldenbremse entspricht. Weil die Massnahmen im Bereich der ungebundenen Ausgaben nicht ausreichen, um auch die Defizite ab 2025 auszugleichen, hat der Bundesrat nun weitere Bereinigungsvorschläge bei den gebundenen Ausgaben präsentiert. Über 60 Prozent der Bundesausgaben sind heute gesetzlich gebunden, das heisst, sie können im Budgetprozess oder im Rahmen kurzfristiger Bereinigungsmassnahmen nicht beeinflusst werden. Es sind dafür gesetzliche Anpassungen nötig, die eine Vernehmlassung erfordern. Diese soll im Juni stattfinden.
Entlastungen von über einer halben Milliarde Franken vorgesehen
Mit den geplanten Massnahmen im gebundenen Bereich soll der Bundeshaushalt ab 2025 um 600 bis 700 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich entlastet werden. Die Massnahmen umfassen die befristete Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung, eine vorübergehende Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds sowie eine Senkung des Kantonsanteils an die direkte Bundessteuer. Letzeres soll die vom Parlament ausgearbeitete Vorlage zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung mitfinanzieren. Bei der AHV sind im Bereich der Witwenrenten ebenfalls Anpassungen vorgesehen; diese werden jedoch in einer separaten Vorlage ausgearbeitet.
Finanzpolitische Disziplin weiterhin angezeigt
Damit hat der Bundesrat ein ausgewogenes Entlastungspaket geschnürt, bei dem alle Aufgabengebiete einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung leisten – auch der fast vollständig gebundene, aber stark wachsene Bereich der sozialen Wohlfahrt. economiesuisse unterstützt diese Stossrichtung, denn es muss grundsätzlich möglich sein, bei allen Ausgaben wenn nötig vorübergehend Kürzungen vorzunehmen und Prioritäten neu zu setzen. Weil das Massnahmenpaket nicht ausreichen wird, um die Defizite vollständig und nachhaltig zu beseitigen, ist weiterhin grosse finanzpolitische Disziplin angezeigt. Der Bundesrat hat wiederholt erklärt, dass der einfachste Weg zu einem stabilen Haushalt darin besteht, neue Ausgaben gar nicht erst zu beschliessen bzw. nur mit Gegenfinanzierung. Auf diese an sich einfache Feststellung kann nicht genug oft hingewiesen werden.