# 5 / 2022
07.06.2022

Reform AHV 21: Jetzt Renten stabilisieren

Finanzierung der AHV

Die Mittel für die AHV kommen aus mehreren Quellen. Drei Viertel der AHV-Einnahmen werden über Abgaben auf Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung generiert. Neben den Lohnbeiträgen leistet auch die öffentliche Hand einen Beitrag. Dieser wird über Steuereinnahmen finanziert.

Lohnbeiträge

Die Lohnbeiträge betrugen 2020 über 34 Milliarden Franken. Der Anteil von 8,7 Prozent des Bruttolohns wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmenden (AN) und den Arbeitgebenden (AG) finanziert. Auf jeden verdienten Franken werden rund neun Rappen an die AHV abgeliefert.

Der Lohnbeitrag wird unbeschränkt auf Einkommen erhoben. Die von der AHV ausbezahlen Leistungen sind hingegen begrenzt. Die Maximalrente liegt aktuell bei 2'390 Franken pro Monat und wird unabhängig der geleisteten Abgaben ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 86'040 Franken ausbezahlt. Das heisst, die einbezahlen Lohnbeiträge sind ab einem gewissen Einkommen nicht mehr relevant für die Höhe der Altersrente. Gleichzeitig erhalten alle, die im Schnitt weniger als 14'340 Franken jährlich verdienen und der AHV stets den Mindestbeitrag von 413 Franken pro Jahr abgeliefert haben, eine garantierte Mindestrente von 1'195 Franken pro Monat. Das ist mehr, als über die Beitragszeit einbezahlt wurde. Hinzu kommt der Effekt der Rentenformel, wonach die Beiträge der tieferen Einkommen bei der Berechnung der Rente mehr Gewicht erhalten.

Die nicht mehr rentenbildenden Lohnbeiträge auf Einkommen über 86'040 Franken werden zur Mitfinanzierung der tieferen Renten verwendet. Insbesondere die höchsten Einkommen leisten einen sogenannten Solidaritätsbeitrag. Je nach Berechnung und Jahr subventionieren die rund zehn Prozent der einkommensstärksten Personen mit etwa fünf bis sechs Milliarden Franken die Renten der Personen, die aufgrund ihres Einkommens nicht so viel in die AHV einzahlen konnten. Diese Solidaritätsbeiträge machen gut 15 bis 17 Prozent der Einnahmen über Lohnbeiträge bzw. zwölf Prozent der Gesamteinnahmen aus.

Ein gewichtiger Anteil der Versicherten finanziert folglich ihre Rente nicht selbst, sondern profitiert von der Solidarität innerhalb der AHV (und den Subventionen der öffentlichen Hand, siehe unten). Dabei spielen nicht nur die systembedingten bzw. politisch gewollten Mechanismen zwischen Jung und Alt bzw. höheren und tieferen Einkommen eine Rolle, sondern auch die weniger offensichtliche Solidarität zwischen den Geschlechtern und dem Zivilstand.

Generell erhalten Frauen mehr Leistungen von der AHV als sie finanzieren. Das liegt einerseits daran, dass die Frauen im Schnitt länger leben und deshalb länger eine Rente beziehen. Es liegt aber auch daran, dass die AHV auf dem traditionellen Familienbild aufgebaut ist und über die Erziehungsgutschriften, das Ehegattensplitting oder die Witwenrenten für gewisse Lebensumstände solidarisch einsteht.

Neben dem Geschlecht spielt deshalb auch der Zivilstand eine entscheidende Rolle. Frauen, die beispielsweise während der Ehe nicht oder kaum erwerbstätig waren, kommen mit dem Ehegattensplitting auf eine AHV-Rente, die ledige Erwerbstätige auch nach vielen Berufsjahren nicht immer erreichen. Obwohl ein Ehepaar bei der Pensionierung nicht zwei, sondern eineinhalb Maximalrenten erhält (Plafonierung), ist der dafür massgebliche durchschnittliche Jahreslohn um einiges tiefer als bei ledigen Frauen und Männern.

Über ein Viertel der Renten werden von der öffentlichen Hand subventioniert. Dabei leistet der Bund einen steuerfinanzierten Anteil an die Ausgaben der AHV (20,2 Prozent), der frankenmässig jedes Jahr zunimmt.

Öffentliche Hand

Neben den Abgaben der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden leistet auch die öffentliche Hand einen Beitrag an die Finanzierung der Ausgaben für die Altersrenten. Diese über Steuereinnahmen finanzierten Subventionen belaufen sich 2020 insgesamt auf 12,4 Milliarden Franken und machen einen Viertel der Gesamteinnahmen der AHV aus. Neben den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag.

Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag ist abhängig von den Ausgaben der AHV, die im Umlagesystem den Einnahmen entsprechen. Seit Annahme der AHV-Steuerreform finanziert der Bund jedes Jahr 20,2 Prozent der Renten. 2020 betrug der Bundesbeitrag 9,3 Milliarden Franken. Das sind gut zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Bundes, die an die AHV fliessen.

Gut ein Viertel des Bundesbeitrags wird über Bundeseinnahmen aus der Spirituosensteuer und aus der Tabaksteuer finanziert. Die Mittel für die übrigen drei Viertel stammen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt. Dieser wird aus den zwei Hauptfinanzierungsquellen des Bundes gespiesen: der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

  • Über die direkte Bundessteuer werden einerseits die Einkommen natürlicher Personen und andererseits die Reingewinne der Unternehmen besteuert. Dabei ist die Besteuerung der Einkommen auf Bundesebene eine eigentliche Reichensteuer, weil die unteren 50 Prozent der Einkommen praktisch nichts dazu beitragen, während zwei Drittel der Einnahmen von den obersten fünf Prozent stammen. Auch bei der Gewinnsteuer ist die Verteilung der Einnahmen einseitig, weil über 50 Prozent der Unternehmen keine oder nur geringe Gewinne schreiben und entsprechend kaum direkte Bundessteuer bezahlen. Derweil finanzieren gut drei Prozent der Firmen mit mehr als einer Million Franken Gewinn 90 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen. Die allgemeinen Bundesmittel zur Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV stammen also hauptsächlich von den einkommensstarken Steuerpflichtigen und den grossen Unternehmen mit hohen Gewinnen.
  • Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer machen ebenfalls einen grossen Anteil der allgemeinen Bundesmittel aus. Die Mehrwertsteuer wird unabhängig vom Alter, Einkommen oder Geschlecht auf den Konsum und Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen erhoben. Damit leisten alle Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend ihrem Konsum einen Beitrag an die Finanzierung des Bundesbeitrags zugunsten der AHV.

Mehrwertsteuereinnahmen und Spielbankenabgabe

Seit 1999 erhält die AHV nicht nur indirekt über den Bundesbeitrag, sondern auch direkt einen Anteil der Mehrwertsteuereinnahmen – das sogenannte Demografieprozent. Die Mehrwertsteuer wurde eigens dafür um einen Prozentpunkt angehoben. Bis 2019 sind davon noch 17 Prozent über den Bund in die AHV geflossen. Seit Inkraftsetzung der AHV- und Steuervorlage 2020 gehen die gesamten Einnahmen aus dem MWST-Demografieprozent an die AHV (2020: 2,861 Milliarden Franken). Schliesslich kommt der AHV der gesamte Ertrag aus der Spielbankenabgabe (2020: 274 Millionen Franken) zugute.