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Transparenz in der Politikfinanzierung: keine Scheintransparenz schaffen

economiesuisse unterstützt den politischen Willen, Transparenz beim Mitteleinsatz in der Schweizer Politiklandschaft zu schaffen. Richtig und fair angewandt ist eine Transparenzregulierung eine Opportunität, da sie ein klares Bild über die eingesetzten Mittel in der Politik schafft und es damit dem Stimmvolk ermöglicht wird, diese Information im Rahmen der Entscheidfindung zu berücksichtigen. Der Verordnungsentwurf verpasst jedoch dieses Ziel. Gerade aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der neuen Regeln für unsere Demokratie sind Präzisierungen und grundlegende Anpassungen zwingend notwendig.

economiesuisse führt seit Jahrzehnten in der Schweiz Kampagnen in wirtschaftspolitischen Fragen. Als erfahrene Kampagnenorganisation ist sich der Wirtschaftsdachverband seiner staatspolitischen Verantwortung bewusst. Gleichzeitig kennt er das Feld der politischen Akteure und die Art, wie sie sich aufstellen und finanzieren.

Scheintransparenz verhindern – Gleich lange Spiesse für alle politischen Akteure

Unter dem Gesichtspunkt der Objektivität und Fairness und vor dem Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung ist entscheidend, dass mit den neuen Regeln für alle politischen Akteure gleich lange Spiesse geschaffen werden. Dies erfordert Präzisierungen in der Verordnung und den Begleitmaterialien. Der aktuelle Entwurf führt sie zu einer lückenhaften Darstellung der finanziellen und personellen Mittel, welche die einzelnen politischen Akteure einsetzen. Dies hat eine verfälschte Darstellung der Mitteleinsätze in der politischen Landschaft und damit eine falsche Einordnung in der Öffentlichkeit zur Folge. Ein solches – staatlich faktisch legitimiertes – Zerrbild wäre gerade das Gegenteil dessen, was der ursprüngliche politische Wille der Initianten und des Gesetzgebers war.

Im Rahmen der heute eingereichten Stellungnahme zur Umsetzungsverordnung der neuen Transparenzregeln hält der Dachverband daher fest, dass der Verordnungsentwurf die Anforderungen an eine objektive Darstellung der Mitteleinsätze in der Schweiz vor Abstimmungen nicht zu erfüllen vermag. Mit dem Ziel, dass sich unterschiedliche Formen der in der Schweiz üblichen Zuwendungen möglichst objektiv gegenüberstellen lassen, fordert economiesuisse unter anderem die folgenden Anpassungen der Verordnung:

  • Alle politischen Akteure müssen jederzeit in der Lage sein zu erkennen, dass sie die relevanten Schwellen erreichen. Ebenfalls muss bei allen politischen Akteuren die Überprüfung der Einhaltung der neuen Regeln möglich sein. Dies setzt eine Buchführungspflicht von sämtlichen politischen Akteuren voraus, welche auch nicht monetäre Aufwendungen und Zuwendungen umfasst.
  • Es braucht eine klare Regelung, dass man nicht Strukturen schaffen darf, die es ermöglichen, unter den Schwellenwerten operieren zu können.
  • Schliesslich ist die Vorlage auch aus rechtsstaatlicher Sicht zu überarbeiten. Aktuell verfehlt sie es, ausreichend Klarheit zu schaffen, welche Vorgänge welches Verhalten der politischen Akteure zur Folge haben sollen. Da die Verletzung solcher unklaren Regeln gleichzeitig mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden ist, darf die Rechtsentwicklung nicht über Strafverfahren zulasten von Kandidierenden, Parteien und Verbänden sowie Komitees erfolgen.

Administrativer Mehraufwand für alle lässt sich nicht vermeiden

economiesuisse wird die neuen Transparenzbestimmungen und Vorgaben anwenden. Geldwerte Leistungen wird economiesuisse konstant und systematisch über eine Projektbuchhaltung erfassen. Dies in allen, teils intensiven und im Rahmen von unterschiedlichen Allianzen geführten Kampagnen. Zuwendungen werden in die Schlussrechnungen einfliessen und bei Überschreiten der relevanten Meldeschwellen auch in Bezug auf ihre Zuwender ausgewiesen.

Mit den neuen Regeln zur Transparenz in der Politikfinanzierung zeichnet sich grosser administrativer Mehraufwand ab. Jeder politische Akteur muss dabei erkennen, dass er potenziell den neuen Meldepflichten untersteht und er seine Buchhaltung entsprechend vorbereiten muss. Er muss sich künftig so organisieren, dass er über den Schwellenwerten die Offenlegungspflicht gewährleisten kann. Dazu braucht es nebst der klaren Formulierung dieser Erwartung in der Verordnung auch eine breit angelegte Informationskampagne durch den Bund.

Zur Stellungnahme