Person die Steuern ausfüllt

OECD-Mindeststeuer wird konkret

Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten im Grundsatz geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Das will der Bundesrat verhindern. Deshalb führt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) vom 11. März bis 20. April eine Vernehmlassung durch. Ziel ist es, Schweizer Unternehmen vor Zusatzbesteuerungen im Ausland zu schützen. Das Steuersubstrat soll in der Schweiz und nicht anderswo ausgeschöpft werden.

Auf Druck der 20 grossen Industrie- und Schwellenländer (G-20) legt die OECD einen enorm ambitionierten Zeitplan zur globalen Mindestbesteuerung vor. Setzen die Staaten die geforderten 15 Prozent bis 2024 nicht um, tritt eine Regel in Kraft, die anderen Staaten eine Nachbesteuerung erlaubt. Das stellt die Schweiz vor Herausforderungen.

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 reagiert und einen zielführenden Umsetzungsplan beschlossen. Zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen schlägt der Bundesrat eine Verfassungsänderung vor. Die zeitliche Dringlichkeit erfordert dabei eine rasche politische Entscheidfindung.

Wichtige Vernehmlassung startet demnächst

Konkret führt das EFD vom 11. März bis 20. April eine verkürzte Vernehmlassung durch. Die Verabschiedung der Botschaft an das Parlament ist bereits für Juni 2022 geplant, die parlamentarische Beratung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein. Die obligatorische Volksabstimmung findet schliesslich am 18. Juni 2023 statt. Zu beantworten gilt es folgende Grundsatzfrage: Soll die Schweiz grosse, international tätige Unternehmen gezielt stärker besteuern?

Die technischen Details der Mindestbesteuerung werden zunächst in einer temporären Verordnung des Bundesrats festgelegt und von den Kantonen direkt umgesetzt. Eine separate Vernehmlassung dazu ist ab Sommer 2022 vorgesehen. Definitiv verabschiedet würde die Verordnung im Laufe des Jahres 2023. Grundlage der Verordnung sind Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung, die ebenfalls im März zur Vernehmlassung gelangen. Die Bestimmungen folgen den neuen OECD-Regeln und setzen diese für die Schweiz um.

Ein dauerhaft geltendes Gesetz zur Mindestbesteuerung soll anschliessend im ordentlichen Verfahren beschlossen werden und die temporäre Verordnung ablösen. Ein analoges Vorgehen wurde bereits bei der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 gewählt.

economiesuisse begleitet das Thema eng. Anschliessend an den Vernehmlassungsbeginn findet eine verkürzte Konsultation der Mitgliederorganisationen statt.