Richterhammer

Kein bitterer Nachgeschmack für Konsumierende

Sammelklagen werden als Heilmittel im Kampf für gleich lange Spiesse mit den Unternehmen angepriesen. Doch diese Behauptung ist realitätsfern und birgt auch viele Gefahren. Ein einfacherer Zugang zum Recht sowie professionelle Streitbeilegung sind die Antwort auf bestehende Herausforderungen.

Zur Freude einer handvoll spezialisierter Sammelklägeranwälte und den hinter ihnen stehenden Finanzierern hat sich in den USA, dem Stammland der Sammelklagen, unter dem Begriff «The Food Court» eine Klageindustrie gegen Lebensmittelproduzenten herangebildet. Konnten Konsumenten zunächst noch über die abstrusen Klagen wegen zuviel Eis im Eiskaffee herzhaft lachen, zeigen sich diese je länger je besorgter. Die aktuelle US-Studie «The Food Court» des «Institute for Legal Reform» vom August 2021 zeigt, dass ein einzelner spezialisierter Sammelklägeranwalt der Drahtzieher hinter mehr als der Hälfte aller 2019/2020 im Gliedstaat New York eingereichten Sammelklagen ist. Sein Steckenpferd ist die Bekämpfung von Lebensmitteln mit Vanillegeschmack, zu denen er bereits mehr als 100 (!) unterschiedliche Sammelklagen konstruierte. Doch damit nicht genug. Er kämpft auch gegen «Yumions-Chips» oder Karottenkuchendonuts, weil diesen Produkten die Vorzüge frischer Zwiebeln beziehungsweise echter Karotten fehlen. Er macht dabei weder Schäden noch Gefahren für Konsumenten geltend, sondern er bringt vor, die Konsumenten seien durch die Beschriftung der Produkte in die Irre geführt worden. Damit sollen Unternehmen durch die Aussicht auf zu teure und langwierige Gerichtsverfahren mittels Vergleich in die Knie gezwungen werden. Die Konsumenten gehen bei diesen Vergleichen regelmässig ganz oder fast leer aus. Belastet werden aber die Gerichtssysteme und die die Klagen abwehrenden Unternehmen, so das Fazit der genannten Studie.

Auch Konsumierende verlieren, da Produktepreise steigen

Sammelklagen oder allgemein Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes lösen keine Probleme, sondern schaffen neue. In erster Linie beflügeln diese die Klageindustrie und die Phantasie der auf Sammelklagen spezialisierten Anwälte. Für Konsumentinnen und Konsumenten mögen die Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes zunächst verlockend klingen, weil man als Trittbrettfahrer profitieren kann. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Denn Sammelklagen setzen zu oft eine gefährliche Spirale im Zivilprozessrecht in Gang, die nur schwer zu stoppen ist. Um für rechtliche Auseinandersetzungen gewappnet zu sein, müssen sowohl die Kläger- wie auch die Beklagtenseite einen grossen, teuren Stab an Fachexpertinnen und -experten beschäftigen. Dies führte unweigerlich zu einer Klageindustrie, die für alle Beteiligten schädlich ist. Auch Konsumentinnen und Konsumenten verlieren, da Unternehmen Kosten und Risiken einkalkulieren und auf die Produktepreise aufschlagen.

Mit den heutigen Informationsquellen sind wir informierter denn je

Die Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes setzen grundsätzlich am falschen Hebel zur Problemlösung an. Weniger Auseinandersetzungen zwischen Konsumentinnen oder Konsumenten und Unternehmen erreichen wir durch einen stärkeren Fokus auf Schadensverhinderung und nicht durch den Ausbau von Rechtsdurchsetzungsinstrumenten. Auch wenn Befürworter des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz regelmässig vorbringen, dass man gerade keine US-Verhältnisse anstrebe und daher lediglich «milde», weniger schädliche und neue zivilprozessuale Instrumente wolle, bleiben auch solche immer stark missbrauchsanfällig. Mit den heute zur Verfügung stehenden, digitalen Informationsquellen sind die Konsumenten jedenfalls informierter denn je. Falls man davon ausgeht, dass beim Konsumentenschutz Lücken bestehen, müssen bestehende Streitbeilegungsinstrumente ausgebaut und neue Schieds- und Ombudsverfahren geprüft werden. Diese Instrumente sind effizienter, nachweislich günstiger als Sammelklagen und schaffen vor allem weniger «Zivilprozess-Profiteure» gemäss amerikanischem Beispiel. Zudem empfinden die beteiligten Parteien die erzielten Ergebnisse oftmals als «gerechter», was für den Erhalt des Rechtsfriedens in unserem Land nicht zu unterschätzen ist.

Die Wirtschaft unterstützt die aktuell durch das Parlament beratene Revision der schweizerischen Zivilprozessordnung und damit einhergehend auch die zahlreichen voraussichtlich bald in Kraft tretenden Verbesserungen zur Erleichterung des Zugangs zum Recht. Darüber hinausgehende Gesetzesvorlagen mit nachteiligen, missbrauchsanfälligen Instrumenten aus anderen Rechtssystemen bergen die Gefahr, gerade auch bei den Konsumenten statt süsslichem Vanilleduft einen bitteren Nachgeschmack zu hinterlassen.

Die Erstpublikation dieses Textes erfolgte im «Konsumentenforum» vom November 2021.