Rentnerpaar vor einem Laptop

Neuer Schwung für eine nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge

Die nachhaltige Finanzierung der AHV ist ein zentrales Anliegen der Wirtschaft. Nachdem zahlreiche Anläufe gescheitert sind, befindet sich mit der AHV21 eine schlanke Reform in der parlamentarischen Beratung, welche die AHV für die nächsten Jahre finanziell stabilisieren soll. Mit der von den Jungfreisinnigen eingereichten Renteninitiative soll die AHV jedoch langfristig und nachhaltig über eine Anpassung des generellen Rentenalters saniert werden. Würde die Sicherung der AHV ausschliesslich über eine Erhöhung der MWST erreicht, so wäre das insbesondere für die tieferen Einkommen der nächsten Generation eine grosse Mehrbelastung.

Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen will das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahre erhöhen und an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln. Sie greift damit ein zentrales Anliegen der Wirtschaft auf: die nachhaltige und sichere Finanzierung der AHV. Durch die Pensionierung der Babyboomer und der stetig steigenden Lebenserwartung sind die Finanzen der AHV aus dem Gleichgewicht geraten. Die Anpassung des Rentenalters an die Lebensrealitäten ist der einzige Weg, die AHV auf eine langfristig sichere und gleichzeitig generationengerechte Weise zu sanieren.

AHV21 nur Zwischenschritt

Mit der aktuell im Parlament beratenen Vorlage AHV21 kann dieser Schritt vorbereitet werden. Die Reform hat die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann auf einheitliche 65 Jahre zum Ziel. Daneben ist eine Zusatzfinanzierung über die MWST vorgesehen. Um mit den Reformbemühungen endlich weiterzukommen, ist die Wirtschaft bereit, ein ausgeglichenes Paket einschliesslich fokussierter Ausgleichsmassnahmen für stark betroffene Frauenjahrgänge zu unterstützen.

Renteninitiative schafft strukturelle Anpassung

Aufgrund der demografischen Entwicklung braucht es aber schon bald weiterführende Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV. Nachdem die Wirtschaft und die Bevölkerung bereits mit der AHV-Steuervorlage STAF finanzierungsseitig einen Vorschuss geleistet haben, liegen strukturelle Massnahmen im Vordergrund. Hier setzt die Renteninitiative an. Mit der Erhöhung und Flexibilisierung des Rentenalters soll unter anderem die finanzielle Mehrbelastung der Bevölkerung in Grenzen gehalten werden. Bereits die im Rahmen der aktuellen Vorlage AHV21 diskutierte Erhöhung der MWST von 0,3 oder 0,4 Prozentpunkten belastet die Privathaushalte stark – im Verhältnis am stärksten diejenigen mit den tiefsten Einkommen bis 5000 Franken pro Monat. Für die Finanzierung der AHV bis 2040 ausschliesslich über die MWST wäre eine zehnfache Erhöhung erforderlich – gut 4,0 Prozentpunkte, also von heute 7,7 auf 11,7 Prozent.

Arbeitsplätze auch für ältere Arbeitnehmende

Gegen eine Anpassung des Rentenalters wird oft argumentiert, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt seien. Die Statistiken weisen jedoch kein grundsätzliches Arbeitslosenproblem bei Älteren aus. Ältere Arbeitnehmer werden seltener arbeitslos als jüngere Personen. Die Problematik liegt darin, dass ältere Arbeitslose im Durchschnitt länger auf Jobsuche sind. Eine Zementierung des Rentenalters hilft da aber kaum. Vielversprechender wäre ein verstärkter Effort aller Beteiligter, das Potenzial von älteren Arbeitnehmenden zu erkennen und entsprechende Anreize und Arbeitsangebote zu schaffen. Der Bundesrat hat deshalb im Rahmen der Fachkräfteinitiative gezielt einen Schwerpunkt auf die Förderung von Personen über 50 Jahre gelegt. Mit vier Massnahmen im Bereich der Vermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung will der Bundesrat die Konkurrenzfähigkeit dieser Personen im Arbeitsmarkt erhöhen und die Wiedereingliederung erleichtern. Dass die Babyboomer jetzt in Rente gehen, wird der besseren Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials zusätzlich helfen, weil dadurch schon bald einige Hunderttausend Arbeitskräfte fehlen könnten.