Rentnerpaar vor einem Laptop

Neuer Schwung für eine nach­hal­ti­ge Si­che­rung der Al­ters­vor­sor­ge

Die nach­hal­ti­ge Fi­nan­zie­rung der AHV ist ein zen­tra­les An­lie­gen der Wirt­schaft. Nach­dem zahl­rei­che An­läu­fe ge­schei­tert sind, be­fin­det sich mit der AHV21 eine schlan­ke Re­form in der par­la­men­ta­ri­schen Be­ra­tung, wel­che die AHV für die nächs­ten Jahre fi­nan­zi­ell sta­bi­li­sie­ren soll. Mit der von den Jung­frei­sin­ni­gen ein­ge­reich­ten Ren­ten­in­itia­ti­ve soll die AHV je­doch lang­fris­tig und nach­hal­tig über eine An­pas­sung des ge­ne­rel­len Ren­ten­al­ters sa­niert wer­den. Würde die Si­che­rung der AHV aus­schliess­lich über eine Er­hö­hung der MWST er­reicht, so wäre das ins­be­son­de­re für die tie­fe­ren Ein­kom­men der nächs­ten Ge­ne­ra­ti­on eine gros­se Mehr­be­las­tung.

Die Ren­ten­in­itia­ti­ve der Jung­frei­sin­ni­gen will das Ren­ten­al­ter schritt­wei­se auf 66 Jahre er­hö­hen und an die Ent­wick­lung der Le­bens­er­war­tung kop­peln. Sie greift damit ein zen­tra­les An­lie­gen der Wirt­schaft auf: die nach­hal­ti­ge und si­che­re Fi­nan­zie­rung der AHV. Durch die Pen­sio­nie­rung der Ba­by­boo­mer und der ste­tig stei­gen­den Le­bens­er­war­tung sind die Fi­nan­zen der AHV aus dem Gleich­ge­wicht ge­ra­ten. Die An­pas­sung des Ren­ten­al­ters an die Le­bens­rea­li­tä­ten ist der ein­zi­ge Weg, die AHV auf eine lang­fris­tig si­che­re und gleich­zei­tig ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­te Weise zu sa­nie­ren.

AHV21 nur Zwi­schen­schritt

Mit der ak­tu­ell im Par­la­ment be­ra­te­nen Vor­la­ge AHV21 kann die­ser Schritt vor­be­rei­tet wer­den. Die Re­form hat die An­glei­chung des Ren­ten­al­ters von Frau und Mann auf ein­heit­li­che 65 Jahre zum Ziel. Da­ne­ben ist eine Zu­satz­fi­nan­zie­rung über die MWST vor­ge­se­hen. Um mit den Re­form­be­mü­hun­gen end­lich wei­ter­zu­kom­men, ist die Wirt­schaft be­reit, ein aus­ge­gli­che­nes Paket ein­schliess­lich fo­kus­sier­ter Aus­gleichs­mass­nah­men für stark be­trof­fe­ne Frau­en­jahr­gän­ge zu un­ter­stüt­zen.

Ren­ten­in­itia­ti­ve schafft struk­tu­rel­le An­pas­sung

Auf­grund der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung braucht es aber schon bald wei­ter­füh­ren­de Mass­nah­men zur lang­fris­ti­gen Si­che­rung der AHV. Nach­dem die Wirt­schaft und die Be­völ­ke­rung be­reits mit der AHV-Steu­er­vor­la­ge STAF fi­nan­zie­rungs­sei­tig einen Vor­schuss ge­leis­tet haben, lie­gen struk­tu­rel­le Mass­nah­men im Vor­der­grund. Hier setzt die Ren­ten­in­itia­ti­ve an. Mit der Er­hö­hung und Fle­xi­bi­li­sie­rung des Ren­ten­al­ters soll unter an­de­rem die fi­nan­zi­el­le Mehr­be­las­tung der Be­völ­ke­rung in Gren­zen ge­hal­ten wer­den. Be­reits die im Rah­men der ak­tu­el­len Vor­la­ge AHV21 dis­ku­tier­te Er­hö­hung der MWST von 0,3 oder 0,4 Pro­zent­punk­ten be­las­tet die Pri­vat­haus­hal­te stark – im Ver­hält­nis am stärks­ten die­je­ni­gen mit den tiefs­ten Ein­kom­men bis 5000 Fran­ken pro Monat. Für die Fi­nan­zie­rung der AHV bis 2040 aus­schliess­lich über die MWST wäre eine zehn­fa­che Er­hö­hung er­for­der­lich – gut 4,0 Pro­zent­punk­te, also von heute 7,7 auf 11,7 Pro­zent.

Ar­beits­plät­ze auch für äl­te­re Ar­beit­neh­men­de

Gegen eine An­pas­sung des Ren­ten­al­ters wird oft ar­gu­men­tiert, dass äl­te­re Ar­beit­neh­men­de auf dem Ar­beits­markt nicht mehr ge­fragt seien. Die Sta­tis­ti­ken wei­sen je­doch kein grund­sätz­li­ches Ar­beits­lo­sen­pro­blem bei Äl­te­ren aus. Äl­te­re Ar­beit­neh­mer wer­den sel­te­ner ar­beits­los als jün­ge­re Per­so­nen. Die Pro­ble­ma­tik liegt darin, dass äl­te­re Ar­beits­lo­se im Durch­schnitt län­ger auf Job­su­che sind. Eine Ze­men­tie­rung des Ren­ten­al­ters hilft da aber kaum. Viel­ver­spre­chen­der wäre ein ver­stärk­ter Ef­fort aller Be­tei­lig­ter, das Po­ten­zi­al von äl­te­ren Ar­beit­neh­men­den zu er­ken­nen und ent­spre­chen­de An­rei­ze und Ar­beits­an­ge­bo­te zu schaf­fen. Der Bun­des­rat hat des­halb im Rah­men der Fach­kräft­e­initia­ti­ve ge­zielt einen Schwer­punkt auf die För­de­rung von Per­so­nen über 50 Jahre ge­legt. Mit vier Mass­nah­men im Be­reich der Ver­mitt­lung sowie der Aus- und Wei­ter­bil­dung will der Bun­des­rat die Kon­kur­renz­fä­hig­keit die­ser Per­so­nen im Ar­beits­markt er­hö­hen und die Wie­der­ein­glie­de­rung er­leich­tern. Dass die Ba­by­boo­mer jetzt in Rente gehen, wird der bes­se­ren Nut­zung des in­län­di­schen Fach­kräf­te­po­ten­zi­als zu­sätz­lich hel­fen, weil da­durch schon bald ei­ni­ge Hun­dert­tau­send Ar­beits­kräf­te feh­len könn­ten.