Rostige Stahlträger

Verlängerung der Schutzmassnahmen auf Stahl

Sowohl die EU als auch UK haben in den letzten Tagen entschieden, ihre bisherigen Schutzmassnahmen auf Stahl weiterzuführen. Damit bleibt der Import von Stahlprodukten in diese Länder erschwert, was wiederum auch negative Folgen für die Schweizer Stahlindustrie hat.

Vor drei Jahren hat die EU-Kommission die im Sommer 2018 beschlossenen provisorischen Schutzmassnahmen auf Stahlimporte als definitive Schutzmassnahmen für drei Jahre erlassen. Diese galten bis am 30. Juni 2021. Nun hat die EU mit der Durchführungsverordnung 2021/1029 vom 24. Juni 2021 eine weitere dreijährige Verlängerung beschlossen. Konkret werden die EU-Massnahmen in gleicher Form und gleichem Geltungsbereich ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024 weitergeführt.

Für die Schweiz bleiben die länderspezifischen Kontingente für die bisherigen sieben Produktgruppen bestehen. Folglich stehen Schweizer Hersteller zumindest in den für sie wichtigen Kategorien nicht in direkter Konkurrenz mit anderen Staaten wie China oder Indien. Das bietet mindestens eine gewisse Entlastung und erhöht die Planungssicherheit für das Stahlexportgeschäft. Nach wie vor ist die Schweiz von den Schutzmassnahmen nicht vollständig ausgenommen.

Auch UK führt Schutzmassnahmen weiter

Das Vereinigte Königreich entschied seinerseits, die EU-Schutzmassnahmen auf Stahlimporte nach dem EU-Austritt in leicht geänderter Form zu übernehmen. Somit galten vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 Importbeschränkungen für Stahlprodukte nach UK für 19 Produktkategorien. Diese werden in gleicher Form, allerdings nur für zehn Produktgruppen, um weitere drei Jahre verlängert. Zusätzlich hat das Vereinigte Königreich beschlossen, die Massnahmen für weitere Produktkategorien um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Die Massnahmen für die restlichen Produktkategorien werden per 1. Juli 2021 aufgehoben.

Die britischen Schutzmassnahmen sehen für die Schweiz keine länderspezifischen Kontingente, sondern nur Globalkontingente vor. Der Export von Stahlprodukten aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich ist zwar viel geringer als in die EU. Allerdings bleibt der bilaterale Handel für die betroffenen Produkte potenziell eingeschränkt und mit mehr Aufwand verbunden.

Protektionismus statt globale Lösung

Für Schweizer Stahlhersteller bleibt der Export in die EU und nach UK für weitere drei Jahre limitiert und mit viel administrativem Aufwand verbunden. Auch die US-Massnahmen auf Stahl nach Abschnitt 232 bleiben weiter bestehen. Trotz erster positiver Signale der neuen US-Regierung wurden bisher keine konkreten Schritte für einen Abbau dieser Handelshemmnisse unternommen. Es ist aus Schweizer Sicht enttäuschend, dass diese handelslimitierenden Instrumente weitergeführt werden. Anstatt weiterhin auf Protektionismus zu setzen, wäre es wünschenswert, dass die grossen Stahlherstellernationen im multilateralen Rahmen nach Lösungen suchen würden.