Rostige Stahlträger

Ver­län­ge­rung der Schutz­mass­nah­men auf Stahl

So­wohl die EU als auch UK haben in den letz­ten Tagen ent­schie­den, ihre bis­he­ri­gen Schutz­mass­nah­men auf Stahl wei­ter­zu­füh­ren. Damit bleibt der Im­port von Stahl­pro­duk­ten in diese Län­der er­schwert, was wie­der­um auch ne­ga­ti­ve Fol­gen für die Schwei­zer Stahl­in­dus­trie hat.

Vor drei Jah­ren hat die EU-Kom­mis­si­on die im Som­mer 2018 be­schlos­se­nen pro­vi­so­ri­schen Schutz­mass­nah­men auf Stahl­im­por­te als de­fi­ni­ti­ve Schutz­mass­nah­men für drei Jahre er­las­sen. Diese gal­ten bis am 30. Juni 2021. Nun hat die EU mit der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung 2021/1029 vom 24. Juni 2021 eine wei­te­re drei­jäh­ri­ge Ver­län­ge­rung be­schlos­sen. Kon­kret wer­den die EU-Mass­nah­men in glei­cher Form und glei­chem Gel­tungs­be­reich ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024 wei­ter­ge­führt.

Für die Schweiz blei­ben die län­der­spe­zi­fi­schen Kon­tin­gen­te für die bis­he­ri­gen sie­ben Pro­dukt­grup­pen be­ste­hen. Folg­lich ste­hen Schwei­zer Her­stel­ler zu­min­dest in den für sie wich­ti­gen Ka­te­go­ri­en nicht in di­rek­ter Kon­kur­renz mit an­de­ren Staa­ten wie China oder In­di­en. Das bie­tet min­des­tens eine ge­wis­se Ent­las­tung und er­höht die Pla­nungs­si­cher­heit für das Stah­l­ex­port­ge­schäft. Nach wie vor ist die Schweiz von den Schutz­mass­nah­men nicht voll­stän­dig aus­ge­nom­men.

Auch UK führt Schutz­mass­nah­men wei­ter

Das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich ent­schied sei­ner­seits, die EU-Schutz­mass­nah­men auf Stahl­im­por­te nach dem EU-Aus­tritt in leicht ge­än­der­ter Form zu über­neh­men. Somit gal­ten vom 1. Ja­nu­ar 2021 bis 30. Juni 2021 Im­port­be­schrän­kun­gen für Stahl­pro­duk­te nach UK für 19 Pro­dukt­ka­te­go­ri­en. Diese wer­den in glei­cher Form, al­ler­dings nur für zehn Pro­dukt­grup­pen, um wei­te­re drei Jahre ver­län­gert. Zu­sätz­lich hat das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich be­schlos­sen, die Mass­nah­men für wei­te­re Pro­dukt­ka­te­go­ri­en um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 zu ver­län­gern. Die Mass­nah­men für die rest­li­chen Pro­dukt­ka­te­go­ri­en wer­den per 1. Juli 2021 auf­ge­ho­ben.

Die bri­ti­schen Schutz­mass­nah­men sehen für die Schweiz keine län­der­spe­zi­fi­schen Kon­tin­gen­te, son­dern nur Glo­bal­kon­tin­gen­te vor. Der Ex­port von Stahl­pro­duk­ten aus der Schweiz ins Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich ist zwar viel ge­rin­ger als in die EU. Al­ler­dings bleibt der bi­la­te­ra­le Han­del für die be­trof­fe­nen Pro­duk­te po­ten­zi­ell ein­ge­schränkt und mit mehr Auf­wand ver­bun­den.

Pro­tek­tio­nis­mus statt glo­ba­le Lö­sung

Für Schwei­zer Stahl­her­stel­ler bleibt der Ex­port in die EU und nach UK für wei­te­re drei Jahre li­mi­tiert und mit viel ad­mi­nis­tra­ti­vem Auf­wand ver­bun­den. Auch die US-Mass­nah­men auf Stahl nach Ab­schnitt 232 blei­ben wei­ter be­ste­hen. Trotz ers­ter po­si­ti­ver Si­gna­le der neuen US-Re­gie­rung wur­den bis­her keine kon­kre­ten Schrit­te für einen Abbau die­ser Han­dels­hemm­nis­se un­ter­nom­men. Es ist aus Schwei­zer Sicht ent­täu­schend, dass diese han­dels­li­mi­tie­ren­den In­stru­men­te wei­ter­ge­führt wer­den. An­statt wei­ter­hin auf Pro­tek­tio­nis­mus zu set­zen, wäre es wün­schens­wert, dass die gros­sen Stahl­her­stel­lerna­tio­nen im mul­ti­la­te­ra­len Rah­men nach Lö­sun­gen su­chen wür­den.