Schutzmaterial für Corona-Pandemie zwischen CH-EU wieder frei handelbar
Am 20. März hat die EU-Kommission die Bewilligungspflicht für den Export von medizinischen Schutzmaterialien in die Efta-Staaten aufgehoben. Damit anerkennt die EU die engen wirtschaftlichen Beziehungen mit Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz und handelt im Zeichen der Corona-Krise pragmatisch. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind nun in der Plicht, dies auch effektiv umzusetzen.
Die EU-Kommission hatte am 15. März eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischem Schutzmaterial verfügt. Gemäss dem Entscheid der EU-Kommission vom 20. März sind nun Exporte in die Schweiz und in andere Efta-Staaten wieder davon befreit. Die EU-Kommission begründet dieses Vorgehen mit dem hohen Integrationsgrad der Produktions- und Lieferketten im Bereich der medizinischen Schutzausrüstung zwischen den genannten Ländern und der EU. Damit handelt sie pragmatisch und erleichtert angesichts der angespannten Lage – ausgelöst durch das Corona-Virus – den Austausch zwischen der Schweiz und der EU nachhaltig. In der Folge haben die Nachbarstaaten der Schweiz ihre Handelsbeschränkungen für medizinische Schutzausrüstung gegenüber der Schweiz ebenfalls aufgehoben. Allerdings gestaltet sich die praktische Umsetzung dieses Entscheids auf nationaler Ebene etwas schwierig. Verschiedene Lieferungen von medizinischer Schutzausrüstung in die Schweiz werden an den Grenzübergängen angehalten und teils erst nach Intervention durch Behörden wieder freigegeben. Auch bei Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedern sind ähnliche Probleme aufgetreten.
economiesuisse begrüsst den EU-Entscheid
Für die Schweiz bestimmtes medizinisches Schutzmaterial kann nun im Prinzip wieder ungehindert importiert werden. Deshalb befürwortet economiesuisse die neusten Entwicklungen. Nun ist es an allen beteiligten EU-Staaten, diese Entwicklung auch effektiv mitzutragen – als Teil der in diesen Zeiten so wichtigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Dachverband der Wirtschaft würde es weiter sehr begrüssen, wenn die EU diese pragmatische Haltung nun auf den gesamten Bereich der Medizinalprodukte ausweiten und einer Aufnahme der revidierten Medizinalprodukteverordnung in das bilaterale Abkommen über die technischen Handelshemmnisse (MRA) zustimmen würde. Was für die medizinische Schutzausrüstung zutrifft, stimmt auch für den gesamten Bereich der Medizinalprodukte: die Produktions- und Lieferketten zwischen der Schweiz und der EU sind stark integriert. Ein Ausschluss der Schweiz vom EU-Binnenmarkt für Medizinalprodukte hätte für alle Beteiligten negative Folgen.