Gut geführte öffentliche Schulen für eine gute Bildung
- Introduction Executive summary | Positions of economiesuisse
- Chapter 1 1. Einleitung
- Chapter 2 2. Ist-Analyse der Situation in den Kantonen
- Chapter 3 3. Grundsätze der Führung in Expertenorganisationen
- Chapter 4 4. Empfehlungen
- Chapter 5 5. Fazit
5. Fazit
In diesem dossierpolitik wurden einige Grundsätze formuliert, die bei der Leitung von öffentlichen Schulen beachtet werden sollten. Die Empfehlungen wurden aus den Erfahrungen und der Literatur zur Führung in Expertenorganisationen abgeleitet. Es gilt diese auf die spezifischen, unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Schule zu adaptieren und zu hinterfragen. Nichtsdestotrotz scheint es augenfällig, dass Schulen Autonomie brauchen, damit sie den für die Führung einer Expertenorganisation notwendigen Spielraum haben. Im Optimalfall verfügen sie über ein Globalbudget.
Eine konsequente Entflechtung von strategischer und operativer Führung ist zwingend notwendig. Vor der flächendeckenden Einführung von professionellen Schulleitungen übernahmen die Schulbehörden teilweise auch operative Aufgaben. Leider sind diese auch heute noch nicht überall vollständig an die Schulleitungen übertragen worden. So ist zum Beispiel für die personelle Führung des Lehrpersonals, die eine klassische operative Aufgabe ist, zu oft noch die Schulbehörde verantwortlich. Wichtig ist des Weiteren, dass die Schulleitungen kooperativ führen. Dies bedeutet nicht, dass sie keine Verantwortung wahrnehmen sollen. Im Gegenteil: Auch bei kooperativer Führung braucht es klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Schulleitungen. Eine kooperative Führung, bei der mehrere Personen mit Führungsaufgaben betraut werden, ermöglicht Laufbahnmodelle für Lehrpersonen und machen so den Lehrerberuf attraktiver.
Abschliessend soll festgehalten werden, dass gute Führung in allen in den Kantonen existierenden Führungsmodellen möglich ist. Aus einer Schulleitungsperspektive gibt es kein eindeutig zu favorisierendes Modell mit oder ohne Schulbehörde.