Das Bundeshaus in Bern

Kohäsionsbeitrag: Parlament sendet wichtiges Signal an die EU

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat über den zweiten Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die EU beraten. Mit ihrer Empfehlung zu einer Annahme setzt sie ein wichtiges und richtiges Zeichen in Richtung einer Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur EU.

An seiner Sitzung vom 12. November 2019 hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) über den zweiten Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die EU beraten. Als Ergebnis hat sie dem Nationalrat empfohlen, die Differenzen im Sinne des Ständerats zu bereinigen und dem Geschäft zuzustimmen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat noch eine Verschiebung von 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration gefordert. Ausserdem verknüpfte er die Vorlage mit einer erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+). Damit entstand eine Differenz zum Ständerat, der diese Änderungen in der Sommersession abgelehnt hatte.

Differenzbereinigung beim Kohäsionsbeitrag ist im Sinne der Wirtschaft

Die Wirtschaft begrüsst, dass diese Differenzen nun bereinigt werden und damit die Verabschiedung des Kohäsionsbeitrags erfolgen kann. Beide Räte knüpfen die Auszahlung des Kohäsionsbeitrags durch den Bundesrat jedoch an die Bedingung, dass keine diskriminierenden Massnahmen der EU gegen die Schweiz mehr vorliegen. Damit ist namentlich die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit des Schweizer Börsenplatzes gemeint, die einer sachlichen Begründung entbehrt.

Europapolitik braucht Sachpolitik

economiesuisse begrüsst diese Entwicklung. Sollte sich der Nationalrat der Empfehlung der APK-N anschliessen, würde dem Bundesrat erlaubt, mit den begünstigten EU-Mitgliedstaaten Vorbereitungsarbeiten für Projekte in Angriff zu nehmen, die vom zweiten Kohäsionsbeitrag profitieren sollen. Voraussetzung für eine Auszahlung ist allerdings, dass die EU endlich zu einer konstruktiven Sachpolitik zurückkehrt und die Gleichwertigkeit des Schweizer Börsenhandelsplatzes anerkennt.