Eine Hand mit der EU-Fahne darauf reicht die Hand einer mit der Grossbritannien-Fahne darauf

Brexit: Angepasster Austrittsvertrag zwischen EU und Grossbritannien

Kurz vor Ablauf der Austrittsfrist konnten sich die britische Regierung und die EU auf einen Austrittsvertrag einigen. Dieser sieht in zwei entscheidenden Punkten neue Regelungen vor. Stimmt das britische Unterhaus am Samstag der Einigung zu, ist auch der Weg frei für die Handelsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien.

Beim Brexit ist wieder Bewegung ins Spiel gekommen. Grossbritannien und die EU haben eine Einigung finden können und den Austrittsvertrag angepasst. Die Änderungen des Austrittsabkommens bestehen dabei aus zwei Hauptteilen.

 

Einigung hinsichtlich neuen Zoll-Regelungen in Nordirland

Der erste Teil umfasst die Errichtung einer zolltechnischen Sonderregelung in Nordirland. Diese schafft ein System, wonach Waren auf die irische Insel eingeführt werden können, ohne dass innerirische Grenzkontrollen nötig sind. Britische Zöllner in Nordirland sollen künftig Waren aus Drittstaaten daraufhin überprüfen, ob sie den EU-Regeln bezüglich Zölle, Regulierungen und der Mehrwertsteuer genügen. Die Sonderregelung gilt nur nach Ende der Austrittsphase, falls ein endgültiges Handelsabkommen zwischen Grossbritannien und der EU nicht zustande käme.

Einigung bezüglich eigenständiger Handelspolitik Grossbritanniens

Der zweite Teil erlaubt Grossbritannien auch ohne endgültige Regelung des Verhältnisses mit der EU eine eigenständige Handelspolitik. Damit ist der bisherige «Backstopp» vom Tisch. Dieser sah vor, dass Grossbritannien mit der EU in einer Zollunion verbleiben soll, solange keine endgültige Regelung vorliegen würde. Das angepasste Abkommen sieht neu vor, dass Grossbritannien auch dann mit Drittstaaten Wirtschaftsabkommen abschliessen kann, wenn die endgültige Regelung des Verhältnisses mit der EU noch nicht vorliegt.

Nach der Einigung über den Brexit in Brüssel hängt jetzt alles vom bevorstehenden Entscheid des britischen Parlaments ab. Sollte das vorliegende Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU in Kraft gesetzt werden, werden die bereits fertigen Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien ebenfalls aktiviert.