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EU-Schutzmassnahmen auf Stahlimporte definitiv in Kraft

Die EU-Kommission hat definitive Schutzmassnahmen für die Einfuhr gewisser Stahlprodukte erlassen. Dank länderspezifischer Kontingente in den wichtigsten Kategorien hat sich die Situation für Schweizer Stahlproduzenten etwas verbessert. Dennoch bedeutet dies noch keine Entwarnung für den Schweizer Stahlsektor.

Am 31. Januar 2019 hat die Kommission die im Sommer 2018 beschlossenen provisorischen Schutzmassnahmen auf Stahlimporte in angepasster Form definitiv eingeführt (Verordnung (EU) 2019/159). Davon ist auch die Schweizer Stahlindustrie betroffen, die jährlich Stahlprodukte im Gesamtwert von rund 1 Mia. CHF in die EU exportiert.

Neu ermöglicht die EU länderspezifische Kontingente, sofern der Importanteil in der jeweiligen Warenkategorie mindestens fünf Prozent beträgt. In einem gemeinsamen Schreiben an Handelskommissarin Malmström hatten Swissmem und economiesuisse im Oktober 2018 von der EU spezifische Kontingente für die Schweizer Stahlexporte verlangt, sollte die Schweiz von den Schutzmassnahmen nicht vollständig ausgenommen werden. Die nun für immerhin fünf von sechs Warenkategorien gewährten länderspezifischen Kontingente sind auf jeden Fall besser als die bisherigen Globalkontingente. Diese Kategorien hatten während der provisorischen Phase eine Kontingentsausschöpfung von mehr als 90 Prozent aufgewiesen. Die Schweiz steht damit nicht mehr in «Einfuhrkonkurrenz» zu anderen Staaten wie China oder Indien. Das führt zu einer gewissen Entlastung, da das Stahlexportgeschäft aus der Schweiz besser planbar wird.

Unsicherheit bleibt weiter bestehen

Allerdings bedeutet dies noch keine Entwarnung. Es wird sich erst weisen müssen, ob die länderspezifischen Kontingente ausreichen. Sollte sich abzeichnen, dass diese zu knapp bemessen sind, droht ein Abschreckungseffekt. EU-Kunden werden sich frühzeitig nach alternativen Lieferanten umsehen, um sicher zu sein, nicht 25 Prozent Zoll zahlen zu müssen. Sie warten nicht, bis das Kontingent vollständig ausgeschöpft ist.

Diese verbleibende Unsicherheit ist auch nachteilig für Investitionen am Werkplatz Schweiz. Die definitiven Schutzmassnahmen sind zwar bis Mitte 2021 befristet. Es ist jedoch unklar, was die EU danach macht. Für langfristige Investitionsentscheide in kapitalintensive Produktionsanlagen sind solche Einfuhrbeschränkungen und Unsicherheiten Gift.

Gemeinsam mit Swissmem und den Schweizer Behörden, allen voran dem Seco, wird economiesuisse weiterhin alles daransetzen, eine vollständige Ausnahme von den Schutzmassnahmen für die Schweiz zu erreichen. Sollte ein für beide Seiten befriedigendes Institutionelles Abkommen abgeschlossen werden, dann erwartet economiesuisse von der EU, dass die Schweiz von den Schutzmassnahmen ausgenommen wird.