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Ge­schäf­te mit Iran: Wie wei­ter nach dem Rück­zug der USA aus dem Nu­kle­arab­kom­men?

Nach dem Rück­zug der USA aus dem Nu­kle­arab­kom­men mit dem Iran gilt auch für Un­ter­neh­men aus Dritt­staa­ten eine Frist, um den US-Wirt­schafts­sank­tio­nen nach­zu­kom­men. An­sons­ten dro­hen ihnen hohe Bus­sen oder einen Aus­schluss aus dem US-Markt. Auch Schwei­zer Ex­port­un­ter­neh­men sind be­trof­fen.

Trotz in­ten­si­ver Be­mü­hun­gen aus Frank­reich und Deutsch­land zur Bei­be­hal­tung des Nu­kle­arab­kom­mens mit Iran ord­ne­te US-Prä­si­dent Do­nald Trump ver­gan­ge­ne Woche die um­fas­sen­de Re­ak­ti­vie­rung der Wirt­schafts­sank­tio­nen ge­gen­über dem Iran an. Die nun re­ak­ti­vier­ten Wirt­schafts­sank­tio­nen kom­men einem Rück­zug der USA aus dem Nu­kle­arab­kom­men gleich, das 2015 zwi­schen dem Iran, den fünf stän­di­gen Mit­glie­dern des UN-Si­cher­heits­rats und Deutsch­land ver­ein­bart wurde. Von den re­ak­ti­vier­ten US-Sank­tio­nen be­trof­fen sind vor allem Be­rei­che wie die Nu­kle­ar- und Ra­ke­ten­tech­no­lo­gie sowie Dual-Güter. Aber auch Ge­schäf­te mit be­stimm­ten In­di­vi­du­en, Erd­öl­ge­sell­schaf­ten, Luft­fahrt­ge­sell­schaf­ten und Ver­si­che­run­gen dürf­ten von den US-Sank­tio­nen be­trof­fen sein. Wei­ter­hin in Kraft blei­ben zudem die be­reits vor Auf­kün­di­gung des Ab­kom­mens be­stan­de­nen Sank­tio­nen auf Fi­nanz­trans­ak­tio­nen.

Auch Un­ter­neh­men in Dritt­staa­ten be­trof­fen

Der ein­sei­ti­ge Rück­zug der USA aus dem Nu­kle­arab­kom­men und die damit ver­bun­de­ne Re­ak­ti­vie­rung der US-Sank­tio­nen hat auch Aus­wir­kun­gen auf Un­ter­neh­men aus Dritt­staa­ten. Soll­ten sich Un­ter­neh­men nach Ab­lauf der Über­gangs­frist von 180 Tagen nicht an die Wirt­schafts­sank­tio­nen hal­ten, wer­den sie in den USA im Rah­men ihrer dor­ti­gen Ge­schäfts­tä­tig­kei­ten mit Sank­tio­nen be­legt. Davon be­trof­fen sind auch Un­ter­neh­men aus der Schweiz, die über Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zu Kun­den so­wohl im Iran als auch in den USA ver­fü­gen oder ihre Ge­schäf­te vor­zugs­wei­se in US-Dol­lar ab­wi­ckeln.

Schwei­zer Ex­por­te nur ge­ring­fü­gig tan­giert

Ins­ge­samt be­lief sich das Schwei­zer Ex­port­vo­lu­men in den Iran 2017 auf 540 Mil­lio­nen Fran­ken. Der Gross­teil der Schwei­zer Ex­por­te in den Iran ent­fällt dabei auf Phar­ma­pro­duk­te, Ma­schi­nen, Uhren und Me­di­zi­nal­ge­rä­te, die nur zum Teil im Fokus der Sank­tio­nen sein wer­den. Die Schwei­zer Be­hör­den ver­fol­gen die Ent­wick­lung sehr auf­merk­sam. Von­sei­ten der Schweiz wie auch der EU sind keine neuen Sank­tio­nen gegen den Iran vor­ge­se­hen.