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Geschäfte mit Iran: Wie weiter nach dem Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen?

Nach dem Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten eine Frist, um den US-Wirtschaftssanktionen nachzukommen. Ansonsten drohen ihnen hohe Bussen oder einen Ausschluss aus dem US-Markt. Auch Schweizer Exportunternehmen sind betroffen.

Trotz intensiver Bemühungen aus Frankreich und Deutschland zur Beibehaltung des Nuklearabkommens mit Iran ordnete US-Präsident Donald Trump vergangene Woche die umfassende Reaktivierung der Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Iran an. Die nun reaktivierten Wirtschaftssanktionen kommen einem Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen gleich, das 2015 zwischen dem Iran, den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und Deutschland vereinbart wurde. Von den reaktivierten US-Sanktionen betroffen sind vor allem Bereiche wie die Nuklear- und Raketentechnologie sowie Dual-Güter. Aber auch Geschäfte mit bestimmten Individuen, Erdölgesellschaften, Luftfahrtgesellschaften und Versicherungen dürften von den US-Sanktionen betroffen sein. Weiterhin in Kraft bleiben zudem die bereits vor Aufkündigung des Abkommens bestandenen Sanktionen auf Finanztransaktionen.

Auch Unternehmen in Drittstaaten betroffen

Der einseitige Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen und die damit verbundene Reaktivierung der US-Sanktionen hat auch Auswirkungen auf Unternehmen aus Drittstaaten. Sollten sich Unternehmen nach Ablauf der Übergangsfrist von 180 Tagen nicht an die Wirtschaftssanktionen halten, werden sie in den USA im Rahmen ihrer dortigen Geschäftstätigkeiten mit Sanktionen belegt. Davon betroffen sind auch Unternehmen aus der Schweiz, die über Geschäftsbeziehungen zu Kunden sowohl im Iran als auch in den USA verfügen oder ihre Geschäfte vorzugsweise in US-Dollar abwickeln.

Schweizer Exporte nur geringfügig tangiert

Insgesamt belief sich das Schweizer Exportvolumen in den Iran 2017 auf 540 Millionen Franken. Der Grossteil der Schweizer Exporte in den Iran entfällt dabei auf Pharmaprodukte, Maschinen, Uhren und Medizinalgeräte, die nur zum Teil im Fokus der Sanktionen sein werden. Die Schweizer Behörden verfolgen die Entwicklung sehr aufmerksam. Vonseiten der Schweiz wie auch der EU sind keine neuen Sanktionen gegen den Iran vorgesehen.