Steuervorlage: Wichtiger Schritt, aber sachfremde Verknüpfung
Der Abschluss einer wirksamen und politisch breit abgestützten Steuervorlage bis zum Herbst hat für den Wirtschaftsdachverband hohe Priorität. Diesem Ziel ist die ständerätliche Kommission mit ihrem einstimmigen Entscheid einen wichtigen Schritt nähergekommen. Die Unternehmen benötigen möglichst rasch ein international akzeptiertes Steuersystem und damit Rechtssicherheit, um weiterhin in den Standort Schweiz investieren zu können. Es geht um die Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen und Milliarden an Steuereinnahmen.
Was die steuerlichen Aspekte anbelangt, hat sich die Kommission grossmehrheitlich den Vorgaben des Bundesrats angeschlossen. Wichtig ist die Ergänzung, dass die Kantone unter gewissen Bedingungen einen Abzug für sichere Finanzierung einführen können. Diese Möglichkeit sichert substanzielles Steuersubstrat für die Schweiz. Die vorgesehene Anpassung des Kapitaleinlageprinzips betrachtet economiesuisse kritisch. Das Kapitaleinlageprinzip ist sachlich richtig und hat positive Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz. Diese darf nicht gefährdet werden. economiesuisse begrüsst, dass die Mehrheit der Kommission den Kantonen bei der Dividendenbesteuerung mehr Freiheiten einräumt. Jede Mindestbesteuerung schränkt die Steuerautonomie der Kantone jedoch ein und wird von economiesuisse als falsch beurteilt. Nachdem für den Bund im Rahmen der SV17 keine Steuersenkungen geplant sind, besteht kein Grund, die Dividendenbesteuerung auf Stufe Bund anzuheben.
economiesuisse hat stets den Standpunkt vertreten, dass die Steuervorlage 17 nicht mit sachfremden Elementen angereichert wird. Die Vorlage muss in ihrem steuerlichen Kernaspekt die Wettbewerbsfähigkeit, die internationale Akzeptanz und die Ergiebigkeit der Schweizer Firmenbesteuerung garantieren. Die vom Bundesrat vorgelegten steuerlichen Massnahmen erfüllen diese Vorgaben. Eine wirksame und politisch austarierte Lösung ist mit diesen Elementen möglich. Der nun vorgeschlagene Einbezug der AHV trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei.
Die beschlossene Verknüpfung ist im Sinne der materiellen Einheit fragwürdig. Die Wirtschaft wird die Lösung sachlich und unter Einbezug politischer Überlegungen prüfen. Weder darf durch die Lösung die politische Akzeptanz der SV17 gefährdet werden, noch darf es zu Verzögerungen bei den Reformen von AHV und beruflicher Vorsorge kommen. Namentlich strukturelle Massnahmen bei der AHV sind weiterhin unabdingbar.