Keine Digitalisierung ohne moderne Mobilfunknetze

Digitalisierung ist ohne leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur undenkbar. Um mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten und das Potenzial der Digitalisierung nutzen zu können, ist die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz zentral. economiesuisse und das Beratungsunternehmen EY haben in Zusammenarbeit mit der Mobilfunkbranche eine Auslegeordnung zu 5G vorgenommen und kommen zum Schluss, dass punkto Rahmenbedingungen Nachholbedarf besteht.

ICT

Mobilfunk ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Technologie hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten rasant entwickelt und dabei laufend neue, zuvor teils undenkbare Möglichkeiten eröffnet. Die Fortschritte in der Datenübertragung sind die Basis für eine Vielzahl von multimedialen Angeboten und Dienstleistungen, die den Konsumenten zugute kommen. Mobilfunk ist daneben auch für Unternehmen zu einem zentralen Innovationstreiber geworden, der eine laufende Steigerung der Ressourceneffizienz und die Erschliessung neuer Geschäftsfelder erlaubt. Davon profitiert die hiesige Wertschöpfung und somit der gesamte Wirtschaftsstandort.

Technologiesprung steht bevor

5G ist eine Schlüsseltechnologie für die Schweiz und wird die Leistungsfähigkeit der Mobilfunkinfrastruktur auf eine neue Stufe hieven. Die bewältigbaren Datenvolumina werden sich vervielfachen, während die Latenzzeiten massiv abnehmen. Damit und dank weiteren technischen Innovationen ist die neue Technologie gegenüber allen bestehenden deutlich im Vorteil. Alternative Technologien wie etwa WLAN können 5G nur punktuell ergänzen, nicht aber ersetzen. Der potenzielle Anwendungsbereich von 5G ist riesig und umspannt verschiedenste Themengebiete: die Mobilität, den Tourismus, das Gesundheitswesen, die Bildung oder den Detailhandel, um nur einige zu nennen. Zudem entstehen durch ein flächendeckendes 5G-Netz ganz neue Möglichkeiten zur qualitativ hochwertigen Versorgung der Peripherie. Eine wichtige Anwendung ist zum Beispiel die Rettung: So kann dank 5G nach einem Unfall bereits vor Ort oder während des Notfalltransports eine detaillierte Diagnose (z.B. mobile Computertomografie) vorgenommen und der Zustand des Patienten vom Spital aus in Echtzeit überwacht werden. Dies kann insbesondere bei schweren Unfällen, Herzinfarkten oder Schlaganfällen in ländlichen Gegenden entscheidend Zeit sparen. In der Mobilität stehen Anwendungen für selbstfahrende Fahrzeuge im Fokus. Diese benötigen vor allem kurze Latenzzeiten, um in einem vernetzten Verkehr sicher fahren zu können. Solche Innovationen lassen sich ohne moderne Mobilfunkinfrastruktur nicht umsetzen.

Handlungsbedarf, um Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft zu erschliessen

Viele Länder haben die Bedeutung von 5G als Innovationstreiber erkannt. Die Einführung ist im Ausland in vollem Gange und wird zum Beispiel in vielen EU-Staaten von der Politik aktiv gefördert. Leider hinkt die Schweiz diesbezüglich noch hinterher. Zwar hat der Bund zuletzt die Grundlage für ein Frequenzvergabeverfahren geschaffen. Jedoch verunmöglichen die übrigen Rahmenbedingungen eine baldige Einführung von Mobilfunknetzen der fünften Generation und eine Realisierung der damit verbundenen Potenziale. Um das Bewusstsein über die Bedeutung der 5G-Technologie zu schärfen, haben economiesuisse und das Beratungsunternehmen EY im Weissbuch «Mobilfunkkommunikation als Schlüsselfaktor der Digitalisierung» die Ausganslage analysiert und drei wesentliche Handlungsfelder identifiziert:

1) Dialog und Zusammenarbeit für eine erfolgreiche digitale Transformation stärken

In den verschiedenen Dialog- und Kooperationsinitiativen von Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zur Digitalisierung soll die Bedeutung der Mobilfunkkommunikation als «Enabler» für Innovation stärker erkannt werden, damit die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken frühzeitig erfolgt.

2) Mobilfunkkommunikation als Schlüsselfaktor der Digitalisierung fördern

Die Entwicklung der Mobilfunkinfrastruktur soll von der Politik aktiv gefördert und weniger als Störfaktor wahrgenommen werden. Gefordert ist nicht nur der Bund, sondern auch Kantone und Gemeinden, welche bei den Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Es soll überprüft werden, mit welchen Massnahmen administrative Erleichterungen für die Einführung der neuen Infrastruktur vom Bund oder mit dem Bund als Moderator realisiert werden können.

3) Anpassungen im Bereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) hat zum Zweck, Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen. Die heute geltenden, im Vergleich zum Ausland zehnmal strengeren Grenzwerte sind jedoch unverhältnismässig und erschweren den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Die Grenzwerte sollten daher im Rahmen der Empfehlungen der WHO und unter Berücksichtigung von bald 20 Jahren Erfahrung massvoll korrigiert werden. Auch weitere Ausführungsbestimmungen sollten hinterfragt werden, um einen rascheren Ausbau zu ermöglichen und wirtschaftlich mit den Investitionen umzugehen.