Forscher bestätigen die Strategie der Steuerreform
Ökonomen der Universität Lausanne haben errechnet, wie die Einnahmen aus Firmensteuern am besten erhalten werden können. Sie bestätigen die Strategie der Steuerreform voll und ganz.
Die Forscher zeigen auf, dass die Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus sehr empfindlich auf die Steuerbelastung reagieren. Im Mittel etwa sieben Mal empfindlicher als ordentlich besteuerte Firmen. Steuern spielen bei der Standortwahl also sehr wohl eine zentrale Rolle. Anderslautende Aussagen der Steuerreform-Gegner werden damit ein weiteres Mal widerlegt.
Konkret zeigen die Schätzungen der Ökonomen, dass bei einer Erhöhung der Steuerlast um zehn Prozent rund 22 Prozent dieser Firmen ihre Aktivitäten verlagern. Mit der Abschaffung der Steuerstatus würde sich die Steuerbelastung für die betroffenen Firmen jedoch nahezu verdoppeln (Erhöhung der Steuerlast um 100 Prozent!). Damit verbunden wären massive Mindereinnahmen; so liefern die Statusfirmen heute jährlich mehr als 5 Milliarden Franken Gewinnsteuern ab (Einkommenssteuern der Angestellten und Sozialversicherungsbeiträge nicht eingerechnet). Mindereinnahmen, die letztlich der Mittelstand über Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen zu tragen hätte.
Strategie der Steuerreform bestätigt
Weiter bestätigen die Forscher, wie sich die Mindereinnahmen am besten verhindern lassen. Mit steuerlichen Entlastungen als Kompensation für die Abschaffung der Steuerstatus. Der optimale Steuersatz unterscheidet sich dabei stark. Kantone mit vielen Statusgesellschaften können die Steuereinnahmen am besten erhalten, indem sie die Gewinnsteuer senken. In Kantonen mit wenigen Statusgesellschaften lohnen sich Steuersenkungen weniger. Sie sind auf Ersatzinstrumente (Patentbox usw.) angewiesen.
Die Strategie der Steuerreform wird voll und ganz bestätigt. Die USR III überlässt die Gewinnsteuersenkungen den Kantonen und bietet ihnen zudem eine Palette von Ersatzinstrumenten. Mit dieser Strategie lassen sich die substanziellen Steuereinnahmen von internationalen Gesellschaften am besten sichern und Mehrbelastungen für den Mittelstand verhindern. Darum unterstützen die kantonalen Finanzdirektoren die Vorlage klar und deutlich.
Status quo ist unhaltbar
Klar ist, der Status quo lässt sich nicht länger halten. Seit über zehn Jahren werden die kantonalen Steuerstatus international kritisiert. Gegenüber der EU hat sich die Schweiz 2014 verpflichtet, die Regimes «as soon as possible» abzuschaffen. Die EU hat die Schweiz auf dem Radar, wenn es um schwarze Listen geht. Auch die OECD hat die Schweizer Regimes bereits geprüft. Nur dank einer Intervention der Schweiz werden die Steuerstatus auf der aktuellen OECD-Liste nicht als «harmful», sondern als «in the process of being eliminated» taxiert.
Selbst wenn die Steuerreform scheitert, internationale Firmen können die heutigen Regimes nicht länger nutzen. Mit dem neuen internationalen Datenaustausch gemäss BEPS sind die Risiken schlicht zu gross. Es drohen Gegenmassnahmen durch andere Staaten, eine Hinzurechnungsbesteuerung, die Verweigerung von Abzügen und Doppelbesteuerungen. Behauptungen, der Status quo liesse sich nochmals zwei Jahre halten, sind völlig unplausibel und fern jeglicher Realität in den Unternehmen.