Inländervorrang ja – aber ohne Begründungspflicht
Der Ständerat hält bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative am Modell seiner Kommission fest, den Inländervorrang mit einer Stellenmelde-, einer Gesprächsführungs- sowie einer Begründungspflicht für Absagen auszugestalten. Aus Sicht der Wirtschaft muss der Nationalrat das Modell noch anpassen. Zum einen ist auf die Begründungspflicht und deren Sanktionierung zu verzichten. Zum anderen sollen die Massnahmen abgestuft – in Abhängigkeit von berufsgruppenbezogenen Problemen auf dem Arbeitsmarkt und der Zuwanderungsentwicklung – eingeführt werden.
Die Ständeräte haben sich von ihrer vorberatenden staatspolitischen Kommission überzeugen lassen und sprechen sich für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit dem sogenannten «Modell Müller» aus. Demnach müssen die Arbeitgeber offene Stellen für Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die RAV vermitteln ihnen daraufhin potenziell geeignete Stellensuchende. Von der Meldepflicht ausgenommen sind Stellen, die durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz besetzt werden. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat die Arbeitgeber darüber hinaus verpflichten, von den RAV zugewiesene Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sowie im Detail und unter Sanktionsandrohung zu begründen, wenn sie diese ablehnen.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband und economiesuisse sind zur definitiven Verabschiedung des Gesetzes mehrere Anpassungen zwingend notwendig. Zunächst ist auf die Begründungspflicht bei Nichtanstellung und erst recht die Sanktionierung ungenügender Begründungen zu verzichten. Eine Begründungspflicht wäre eine überschiessende Intervention in den Schweizer Arbeitsmarkt. Ausserdem müssen die Massnahmen im Urteil der Wirtschaft abgestuft in Kraft treten, und zwar in Abhängigkeit allfälliger arbeitsmarktlicher Probleme innerhalb der jeweiligen Berufsgruppe. Weiter sollen die Massnahmen abhängig von der Entwicklung der Zuwanderung zur Anwendung gelangen. Denn die Masseneinwanderungsinitiative hat eine autonome Steuerung der Zuwanderung zum Ziel, nicht aber eine permanente Regulierung des Arbeitsmarkts.