Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) und der Branchenspezifischen Richtlinien
economiesuisse unterstützt die Absicht der Verminderung von Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Der Einsatz von Abluftreinigungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad und hoher zeitlicher Verfügbarkeit sowie Anpassungen an den technischen Fortschritt haben hohe Emissionsreduktionen bewirkt. Die vorgeschlagenen Änderungen der VOC-Verordnung beziehen sich ausschliesslich auf die Reduktion von Emissionen, welche die Abluftreinigungsanlagen nicht erreichen, sondern entlang des Produktionsprozesses bei den stationären Anlagen in den Betriebsraum entweichen. Ein Teil der zusätzlichen Vorgaben zur Verringerung der diffusen Emissionen sowie die Anpassungen an den Stand der Technik begrüssen wir. Die vorgeschlagenen Änderungen, welche eine starke Ungleichbehandlung von Unternehmen zur Folge hätten und den Gesamtumweltnutzen und die Wirtschaftlichkeit nicht angemessen berücksichtigen, lehnen wir hingegen ab.