Wer den Rechts­staat schwächt, scha­det auch der Wirt­schaft

Die Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve der SVP ist aus staats­po­li­ti­scher, ge­sell­schaft­li­cher und aus wirt­schaft­li­cher Sicht ge­fähr­lich und ver­dient ein kla­res Nein. Zu die­sem Fazit kommt eco­no­mie­su­is­se im neus­ten «dos­sier­po­li­tik» zur Vor­la­ge, über die das Stimm­volk am 28. Fe­bru­ar 2016 be­fin­den wird. Der Wirt­schafts­dach­ver­band kri­ti­siert, dass es sich ei­gent­lich um eine «Ver­schär­fungs­in­itia­ti­ve» han­delt, die völ­ker­recht­li­che Ver­trä­ge igno­riert und in der Schweiz auf­ge­wach­se­ne und aus­ge­bil­de­te Aus­län­der mit Kri­mi­nal­tou­ris­ten und Be­rufs­kri­mi­nel­len gleich­setzt.

2010 haben die Stimm­be­rech­tig­ten die Aus­schaf­fungs­in­itia­ti­ve knapp an­ge­nom­men und sich damit für eine deut­li­che Ver­schär­fung der Aus­wei­sungs­pra­xis aus­ge­spro­chen. Doch ob­wohl das Par­la­ment die­sen Auf­trag frist­ge­recht um­ge­setzt hat, will die SVP nun mit der Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve die Aus­wei­sungs­pra­xis noch ein­mal deut­lich ver­schär­fen. eco­no­mie­su­is­se zeigt im ak­tu­el­len «dos­sier­po­li­tik» auf, warum die In­itia­ti­ve für die Rechts­si­cher­heit und den in­ter­na­tio­na­len Ruf des Wirt­schafts­stand­orts enorm schäd­lich ist.

Für den Dach­ver­band fällt stark ins Ge­wicht, dass die au­to­ma­ti­sche Aus­wei­sung ohne eine Ein­zel­fall­ab­wä­gung, wie sie die SVP ver­langt, nicht mit dem Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ab­kom­men ver­ein­bar ist. Einer Ei­ni­gung mit der EU über die Fort­füh­rung des bi­la­te­ra­len Wegs stün­de nach einer An­nah­me ein wei­te­res gros­ses Hin­der­nis im Weg. Die Vor­la­ge miss­ach­tet aus­ser­dem Be­stim­mun­gen der Eu­ro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und meh­re­re UNO-Ab­kom­men. Bri­sant ist auch, dass die In­itia­ti­ve der SVP die Jus­tiz­ap­pa­ra­te in den Kan­to­nen mit zu­sätz­li­chen Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he be­las­ten würde, ohne dass Ge­währ be­steht, dass die «Rich­ti­gen» aus­ge­schafft wer­den.

Un­gleich­be­hand­lung nicht ge­recht­fer­tigt

Be­son­ders stos­send ist für eco­no­mie­su­is­se, dass Men­schen, die hier auf­ge­wach­sen und gut in­te­griert sind, durch die In­itia­ti­ve mas­siv dis­kri­mi­niert wer­den. Wer in­ner­halb der letz­ten zehn Jahre zu einer be­lie­bi­gen Geld­stra­fe ver­ur­teilt wurde und nun eine ein­fa­che Kör­per­ver­let­zung be­geht, der muss das Land zwin­gend ver­las­sen. Damit wer­den nicht nur Fa­mi­li­en aus­ein­an­der­ge­ris­sen, es gehen auch alle In­ves­ti­tio­nen in die Aus­bil­dung die­ser Per­so­nen ver­lo­ren. eco­no­mie­su­is­se-Di­rek­to­rin Mo­ni­ka Rühl macht des­halb klar: «Diese In­itia­ti­ve ist nicht nur un­mensch­lich, son­dern auch volks­wirt­schaft­lich ein Un­sinn.» Wer Se­con­dos mit Be­rufs­kri­mi­nel­len gleich­set­ze, der hand­le gegen die In­ter­es­sen der Schweiz. Des­halb hat eco­no­mie­su­is­se klar die Nein-Pa­ro­le zur Vor­la­ge be­schlos­sen.