Vernehmlassungsantwort

Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve: un­ter­gräbt den Rechts­staat, schwächt die Wirt­schaft

Im No­vem­ber 2010 haben sich Volk und Stän­de dafür aus­ge­spro­chen, dass Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der, die eine schwe­re Straf­tat be­ge­hen, künf­tig des Lan­des ver­wie­sen wer­den sol­len. Das Par­la­ment hat die­sen Ent­scheid frist­ge­recht um­ge­setzt, doch die SVP gibt sich damit nicht zu­frie­den. Mit ihrer Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve, die am 28. Fe­bru­ar 2016 zur Ab­stim­mung kommt, will sie einen gros­sen Schritt wei­ter gehen. Auch wer in­ner­halb von zehn Jah­ren für zwei Ba­ga­tell­de­lik­te ver­ur­teilt wird, soll das Land zwin­gend ver­las­sen müs­sen. Einen Ent­schei­dungs­spiel­raum bei per­sön­li­chen Här­te­fäl­len wird den Rich­tern nicht zu­ge­stan­den. Die um­fang­rei­chen Be­stim­mun­gen der In­itia­ti­ve sol­len grund­sätz­lich auch Vor­rang haben vor in­ter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen der Schweiz. Ver­stös­se gegen die Eu­ro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und wei­te­re Ver­trä­ge wer­den von den In­iti­an­ten be­wusst in Kauf ge­nom­men.