Unternehmenssteuern seit 1990 immer wichtiger
Das dritte Faktenblatt zu Verteilungsfragen untersucht die Entwicklung der direkten Steuern der Unternehmen (Gewinn- und Kapitalsteuern) sowie der direkten Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern) in den vergangenen zwei Jahrzehnten.
Trotz zwei Unternehmenssteuerreformen sind die Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung zwischen 1990 und 2011 auf sämtlichen Staatsebenen gestiegen; beim Bund und bei den Gemeinden sogar deutlich stärker als die übrigen Fiskaleinnahmen. Es bestehen auch keine Hinweise, dass vergangene Unternehmenssteuerreformen durch höhere indirekte Steuern, etwa durch die Mehrwertsteuer, finanziert worden wären. Der Anteil der indirekten Steuern an den Gesamtfiskaleinnahmen hat zwischen 1990 und 2011 abgenommen.
Die Schweiz steht international in Bezug auf die Besteuerung internationaler Konzerne unter Druck und muss ihr Steuersystem weiterentwickeln. Da die Steuereinnahmen der betroffenen Konzerne für den Bund und die Kantone sehr wichtig sind, ist die Unternehmenssteuerreform III für die Schweiz von vitaler Bedeutung. Die Hauptziele der Unternehmenssteuerreform sind der Erhalt und die Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmensstandorts, die Sicherstellung der internationalen Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems und der Erhalt des beträchtlichen Steuersubstrats. Wie die Entwicklung der Unternehmenssteuereinnahmen in den letzten Jahren zeigt, steht für die Schweiz gerade auch finanzpolitisch sehr viel auf dem Spiel.