Fairer Wettbewerb dank verbessertem Risikoausgleich
Die Einheitsprämie der Schweizer Krankenversicherung bedingt einen Lastenausgleich zugunsten jener Anbieter, die überdurchschnittlich viele Versicherte mit erhöhtem Krankheitsrisiko haben. Fehlt dieser Mechanismus, so würde es sich für die Kassen lohnen, möglichst nur gesunde Personen zu akquirieren. Hohe Servicequalität bei tiefen Kosten sind dann nicht mehr die einzigen Wettbewerbskriterien. Dies ist volkswirtschaftlich schädlich, weil die Krankenversicherer ihre Mittel falsch einsetzen und unnötige Wechselkosten anfallen.
Um den heutigen Risikoausgleich zu verbessern haben die Räte beschlossen, neben Alter, Geschlecht und den Aufenthalten in Spitälern oder Pflegeheimen weitere Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko festzulegen. Ein solcher Indikator könnte ein spezifischer Medikamentenverbrauch sein, wenn dieser auf chronische Krankheiten hinweist. Die Medikamente wären eine gute Ergänzung zu den stationären Aufenthalten, weil es nicht darauf ankommt, ob ein Leiden stationär oder ambulant behandelt wird. Ambulante Behandlungen sind des technischen Fortschritts wegen im Vormarsch. Sie sind häufiger möglich und zudem kostengünstiger. Durch den Einbezug der Medikamente in den Risikoausgleich würde dieser Entwicklung Rechnung getragen. Es liegt jetzt in der Hand des Bundesrates, den Medikamentenverbrauch angemessen in den Risikoausgleich miteinzubeziehen.
Wuchtiges Nein zur Einheitskasse
Mit der nun beschlossenen Reform des Risikoausgleichs verbessert sich der Leistungswettbewerb zwischen den Krankenversicherern zusätzlich. Folgerichtig hat gestern der Nationalrat auch die Initiative für eine staatliche Einheitskasse wuchtig abgelehnt. Beide Kammern bestätigen somit den erfolgreichen Weg des regulierten Wettbewerbs im Schweizer Gesundheitswesen. Dieser ist verantwortlich für die regelmässigen Podestplätze der Schweiz bei internationalen Rankings der Gesundheitssysteme.