Ka­pi­tal­ein­la­ge­prin­zip: Zeit, nach vorne zu schau­en

Eine Mo­ti­on der Wirt­schafts­kom­mis­si­on des Stän­de­rats (WAK-S) ver­langt, Steu­er­aus­fäl­le auf­grund des Ka­pi­tal­ein­la­ge­prin­zips (KEP) zu kom­pen­sie­ren. Eine erste Schät­zung der Mehr­ein­nah­men durch das 2011 im Rah­men der Un­ter­neh­mens­steu­er­re­form II ein­ge­führ­te KEP zeigt deut­lich po­si­ti­ve Ef­fek­te. Min­der­ein­nah­men sind da­ge­gen kaum ein­ge­tre­ten. Es wird Zeit, die po­li­ti­schen Kräf­te auf die wirk­lich drän­gen­den Fra­gen zu kon­zen­trie­ren.
​​​Am 19. März berät der Na­tio­nal­rat eine Mo­ti­on der WAK-S zum KEP. Die Mo­ti­on ver­langt, die Steu­er­aus­fäl­le auf­grund der Ein­füh­rung des KEP zu kom­pen­sie­ren. Das soll ent­we­der durch eine Ge­set­zes­än­de­rung oder im Rah­men der nächs­ten Re­form der Un­ter­neh­mens­be­steue­rung (An­pas­sun­gen auf­grund des EU-Steu­er­streits) ge­sche­hen. Am Grund­satz des KEP, der steu­er­neu­tra­len Rück­erstat­tung der Ka­pi­tal­ein­la­gen an die An­teils­in­ha­ber, soll fest­ge­hal­ten wer­den. Das ist nicht nur mit Blick auf die Steu­er­sys­te­ma­tik, son­dern auch aus Stand­ort­sicht aus­drück­lich zu be­grüs­sen.

Ge­mäss der Mo­ti­on sol­len auch die Mehr­ein­nah­men durch die Re­form be­rück­sich­tigt wer­den. Ob­wohl es sich dabei ei­gent­lich um eine Selbst­ver­ständ­lich­keit han­deln müss­te, wurde die­ser As­pekt in der Dis­kus­si­on um die fi­nan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen des KEP bis­lang völ­lig ver­nach­läs­sigt.


Zu den Mehr­ein­nah­men lie­gen mitt­ler­wei­le erste Schät­zun­gen vor. Ge­mäss Fach­leu­ten haben seit 2008 min­des­tens 15 gros­se in­ter­na­tio­na­le Ge­sell­schaf­ten ihren Haupt­sitz in die Schweiz ver­legt. Es han­delt sich dabei al­le­samt um Fir­men, die ohne KEP nicht zu­ge­zo­gen wären. Die Stand­ort­wir­kung des KEP wurde vor der Ein­füh­rung un­ter­schätzt. Das KEP ist in­ter­na­tio­nal nicht an­greif­bar und hat sich mit Bezug auf die An­zie­hung ka­pi­tal­star­ker, glo­ba­ler Kon­zer­ne als gros­ser Vor­teil er­wie­sen. Durch die Zu­zü­ge wur­den Ar­beits­plät­ze ge­schaf­fen und das Steu­er­sub­strat konn­te ver­grös­sert wer­den. Kurz­fris­tig gehen die Schät­zun­gen von Mehr­ein­nah­men von 100 bis 150 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr aus. Län­ger­fris­tig kann mit 400 Mil­lio­nen Fran­ken zu­sätz­li­cher Steu­er­ein­nah­men und mit einem fort­schrei­ten­den Aus­bau der Ar­beits­plät­ze ge­rech­net wer­den. 


Was die Frage der Min­der­ein­nah­men an­geht, zeigt die kürz­lich ver­öf­fent­lich­te Staats­rech­nung 2012, dass sol­che nicht in der be­fürch­te­ten Grös­sen­ord­nung ein­ge­tre­ten sind. Weder bei der Ver­rech­nungs­steu­er noch bei der Ein­kom­mens­steu­er lie­gen Ein­bus­sen vor, im Ge­gen­teil. Auch die Plan­zah­len bis 2016 zei­gen keine Min­der­ein­nah­men. Die ge­nann­ten Mehr­ein­nah­men haben sys­tem­wech­sel­be­ding­te Min­der­ein­nah­men kom­pen­siert. Ge­ne­rell wur­den die Aus­wir­kun­gen über­schätzt. Die Frage, ob Min­der­ein­nah­men des KEP kom­pen­siert wer­den sol­len, er­scheint mit Blick auf die Zah­len heute ob­so­let. (Fak­ten­blatt KEP


Die De­bat­te um das KEP hat die Pla­nungs­si­cher­heit für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men ge­schwächt und dem Ruf der Schweiz als rechts­si­che­rer, ver­läss­li­cher Un­ter­neh­mens­stand­ort ge­scha­det. Nach zwei Jah­ren Er­fah­rung mit dem KEP und der Fest­stel­lung, dass der be­fürch­te­te Ein­nah­men­ein­bruch aus­ge­blie­ben ist, wird es Zeit, die Dis­kus­si­on zu be­en­den und nach vorne zu schau­en. Im Un­ter­neh­mens­steu­er­be­reich ist die Schweiz der­zeit enorm ge­for­dert. Die po­li­ti­schen Kräf­te müs­sen nun auf die Lö­sung der wirk­lich drän­gen­den Fra­gen kon­zen­triert wer­den.