Das Sa­nie­rungs­recht be­darf auch Ver­bes­se­run­gen im Ob­li­ga­tio­nen­recht

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den Ent­scheid der neu zu­sam­men­ge­setz­ten Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­rats, das Sa­nie­rungs­recht zu mo­der­ni­sie­ren. Neben der Ver­bes­se­rung der Be­stim­mun­gen im Schuld­be­trei­bungs- und Kon­kurs­ge­setz be­steht ein aus­ge­wie­se­nes prak­ti­sches Be­dürf­nis, das Sa­nie­rungs­recht auch in­ner­halb des Ob­li­ga­tio­nen­rechts an­zu­pas­sen.

​Die Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­rats hat auch in der neuen Zu­sam­men­set­zung an ihrem Be­schluss fest­ge­hal­ten, das Sa­nie­rungs­recht zu re­vi­die­ren. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die­sen Ent­scheid. Für die Wirt­schaft ist ein wirk­sa­mes und nach­hal­ti­ges Sa­nie­rungs­recht wich­tig. Dies gilt ins­be­son­de­re an­ge­sichts der sich ab­zeich­nen­den wirt­schaft­li­chen Ab­küh­lung.

Die Än­de­run­gen des Ob­li­ga­tio­nen­rechts wird die Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­rats im zwei­ten Quar­tal 2012 be­han­deln. Für eco­no­mie­su­is­se be­steht ein aus­ge­wie­se­nes prak­ti­sches Be­dürf­nis, das Sa­nie­rungs­recht auch in­ner­halb des OR zu ver­bes­sern. Dies zei­gen nicht zu­letzt die jüngs­ten Re­vi­si­ons­vor­ha­ben in un­se­ren Nach­bar­län­dern.