Das Sanierungsrecht bedarf auch Verbesserungen im Obligationenrecht
economiesuisse begrüsst den Entscheid der neu zusammengesetzten Rechtskommission des Ständerats, das Sanierungsrecht zu modernisieren. Neben der Verbesserung der Bestimmungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz besteht ein ausgewiesenes praktisches Bedürfnis, das Sanierungsrecht auch innerhalb des Obligationenrechts anzupassen.
Die Rechtskommission des Ständerats hat auch in der neuen Zusammensetzung an ihrem Beschluss festgehalten, das Sanierungsrecht zu revidieren. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. Für die Wirtschaft ist ein wirksames und nachhaltiges Sanierungsrecht wichtig. Dies gilt insbesondere angesichts der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abkühlung.
Die Änderungen des Obligationenrechts wird die Rechtskommission des Ständerats im zweiten Quartal 2012 behandeln. Für economiesuisse besteht ein ausgewiesenes praktisches Bedürfnis, das Sanierungsrecht auch innerhalb des OR zu verbessern. Dies zeigen nicht zuletzt die jüngsten Revisionsvorhaben in unseren Nachbarländern.