Stras­se: Keine Mehr­kos­ten ohne Mehr­wert

Die Ver­kehrs­kom­mis­si­on des Na­tio­nal­rats will den Preis der Au­to­bahn­vi­gnet­te auf ma­xi­mal 70 Fran­ken be­schrän­ken und nicht wie vom Bun­des­rat vor­ge­schla­gen auf 100 Fran­ken er­hö­hen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die­sen Ent­scheid.
Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Na­tio­nal­rats (KVF-N) hat bei der Be­ra­tung des «neuen Netz­be­schlus­ses» ent­schie­den, für eine Au­to­bahn­vi­gnet­te 70 Fran­ken und nicht wie vom Bun­des­rat vor­ge­schla­gen 100 Fran­ken zu ver­lan­gen. Der bun­des­rät­li­che Vor­schlag einer Zwei­mo­nats­vi­gnet­te für 40 Fran­ken soll hin­ge­gen bei­be­hal­ten wer­den. Dem Netz­be­schluss ging ein jah­re­lan­ges zähes Rin­gen zwi­schen Kan­to­nen und Bund vor­aus.

Grund­sätz­lich geht es bei der Vor­la­ge um Kom­pen­tenz­fra­gen. Zahl­rei­che Kan­tons­stras­sen sol­len ins Na­tio­nal­stras­sen­netz über­nom­men wer­den. Dies er­scheint aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se nach­voll­zieh­bar. Damit kann die nö­ti­ge Ge­samt­sicht eher wahr­ge­nom­men wer­den als mit dem Sta­tus quo. Die vom Bun­des­rat vor­ge­leg­te Kom­pen­sa­ti­ons­lö­sung mit den Kan­to­nen ist je­doch nicht plau­si­bel. Von den ge­mäss Bun­des­rat be­nö­tig­ten Mehr­aus­ga­ben in der Höhe von 305 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr sol­len die Kan­to­ne le­dig­lich 30 Mil­lio­nen kom­pen­sie­ren – für den Rest sol­len die Stras­sen­be­nut­zer über hö­he­re Vi­gnet­ten­prei­se auf­kom­men. Für sie ent­steht aber kein Mehr­wert, des­halb muss auf eine Er­hö­hung der Na­tio­nal­stras­sen­ab­ga­be in die­sem Zu­sam­men­hang ver­zich­tet wer­den. Für die Mehr­kos­ten müs­sen die Kan­to­ne auf­kom­men.

Fi­nan­zie­rungs­vor­schlä­ge für Eng­pass­be­sei­ti­gung nötig
Pro­ble­ma­tisch ist die un­ge­lös­te Fi­nan­zie­rung der im neuen Netz­be­schluss eben­falls ent­hal­te­nen Eng­pass­be­sei­ti­gung (Glatt­tal­au­to­bahn und Um­fah­rung Mor­ges). Die Eng­pass­be­sei­ti­gung wird mit der Vi­gnet­ten­er­hö­hung nicht fi­nan­ziert. Die Bot­schaft stellt be­reits in Aus­sicht, dass dafür in den nächs­ten Jah­ren die Mi­ne­ral­öl­steu­er zu er­hö­hen ist. Gleich­zei­tig be­fin­det sich eine Vor­la­ge (Fi­nan­zie­rung und Aus­bau der Bahn­in­fra­struk­tur, FABI) in der par­la­men­ta­ri­schen Be­ra­tung, die via Ver­fas­sung Mi­ne­ral­öl­steu­er­mit­tel für den öf­fent­li­chen Ver­kehr si­chern will. Fakt ist aber, dass der stei­gen­de Mit­tel­be­darf der Stras­se keine Quer­fi­nan­zie­rung von Mi­ne­ral­öl­steu­er­mit­teln zur Schie­ne er­laubt. Wäh­rend auf­sei­ten des öf­fent­li­chen Ver­kehrs mit FABI eine Lang­frist­per­spek­ti­ve mit Fi­nan­zie­rungs­vor­schlä­gen vor­liegt, fehlt diese für die Stras­se. Eine sol­che Lang­frist­per­spek­ti­ve, die der nö­ti­gen Eng­pass­be­sei­ti­gung auf der Stras­se ge­recht wird, muss nun mög­lichst rasch er­stellt wer­den.

Nach wie vor wer­den rund 80 Pro­zent der Ver­kehrs­leis­tun­gen auf der Stras­se er­bracht. Eine ab­ge­stimm­te und auch fi­nan­zi­ell nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­po­li­tik, die Schie­ne und Stras­se um­fasst, ist wich­tig und nötig. Hier be­steht wei­ter­hin Hand­lungs­be­darf. Dass die Kom­mis­si­on nun nicht ein­fach dort Mehr­ein­nah­men ge­ne­rie­ren will, wo dies ver­hält­nis­mäs­sig ein­fach mög­lich ist, ist im­mer­hin ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung.