Neue Post­ver­ord­nung – Chan­ce ver­passt

Der Bun­des­rat hat die Mit­glie­der der neuen Post­re­gu­la­ti­ons­be­hör­de Post­Com ge­wählt und die Ver­ord­nung zum neuen Post­ge­setz er­las­sen. Dabei hat er die Chan­ce ver­passt, die Grund­la­gen für einen wirk­lich spie­len­den Wett­be­werb im Brief­markt zu legen. Nach wie vor hat die Post die Mög­lich­keit, ihre be­reits star­ke (Markt)-Stel­lung ge­gen­über ihren Kon­kur­ren­ten aus­zu­bau­en be­zie­hungs­wei­se zu ze­men­tie­ren. Das scha­det dem Wett­be­werb und damit den Kun­den.
Der Bun­des­rat hat ges­tern die Wahl der neuen Mit­glie­der der Post­re­gu­la­ti­ons­be­hör­de Post­Com be­kannt ge­ge­ben. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass dabei auch auf Ex­per­ten mit hohem Pra­xis­be­zug und Markt­kennt­nis­sen ge­setzt wurde. Die Kom­mis­si­on muss sich je­doch an den kon­kre­ten Er­geb­nis­sen ihrer Ar­beit mes­sen las­sen. Ihr wird die Ar­beit kei­nes­falls aus­ge­hen. Die vom Bun­des­rat er­las­se­ne Post­ver­ord­nung lässt viele Fra­gen offen und er ver­passt die wich­ti­ge Chan­ce, die Grund­la­gen für einen wirk­lich spie­len­den Wett­be­werb im Brief­markt zu legen. Die Rah­men­be­din­gun­gen im Post­markt sind nach wie vor nicht für alle An­bie­ter ein­heit­lich. Damit ist die Post­Com in der kon­kre­ten An­wen­dung und Um­set­zung der Ver­ord­nung und Ge­set­ze umso mehr ge­for­dert.

Auch wenn beim Zu­gang zu den Post­fach­an­la­gen ge­wis­se Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wur­den, die wich­tigs­ten Kor­rek­tu­ren wur­den nicht ge­tä­tigt. So ba­siert die Über­prü­fung, ob eine ver­bo­te­ne Quer­sub­ven­tio­nie­rung vor­liegt, nach wie vor auf we­sent­li­chen Grund­la­gen, die die Post selbst er­stellt. Die Post­Com wird es hier schwer haben, ge­nü­gend Trans­pa­renz für ihre Ent­schei­de zu er­hal­ten. Es wurde ver­passt, die Post zu aus­rei­chen­der Nach­voll­zieh­bar­keit ihrer Be­rech­nungs­er­geb­nis­se zu ver­pflich­ten und damit die Post­Com ent­schei­dend zu stär­ken.

Die Über­prü­fung der Ein­hal­tung des Quer­sub­ven­tio­nie­rungs­ver­bots wird damit auch für die neue Post­Com wei­ter­hin eine äus­serst schwie­ri­ge An­ge­le­gen­heit blei­ben. Die Post bleibt in einer sehr star­ken Po­si­ti­on – auch ge­gen­über dem Re­gu­la­tor. Dies ist nicht im Sinne des Wett­be­werbs und auch nicht der Kun­den. Für beide ist die ver­ta­ne Chan­ce be­dau­er­lich.

Ge­for­dert bleibt wei­ter­hin der Bun­des­rat, der spä­tes­tens drei Jahre nach In­kraft­set­zung des Post­ge­set­zes einen Eva­lua­ti­ons­be­richt vor­le­gen muss. Es ist zu hof­fen, dass dann die po­si­ti­ve Wir­kung des wirk­lich spie­len­den Wett­be­werbs im Brief­markt an­er­kannt wird und der Markt end­lich voll­stän­dig ge­öff­net wird. Die Kun­den und pri­va­ten Post­un­ter­neh­men, die den Markt zu be­le­ben ver­su­chen, hät­ten es ver­dient.