Amtshilfe und DBA: Vorschlag des Bundesrats überrascht
Bei der Beurteilung der im März 2009 von der Schweiz beschlossenen Anerkennung des OECD-Standards zur Amtshilfe in Steuersachen hat economiesuisse die Interessen des Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatzes der Schweiz in den Vordergrund gestellt. Ebenso wurde betont, dass der schweizerische Finanzplatz gegenüber konkurrierenden Ländern nicht geschwächt werden darf. Daran ist jetzt auch das Vorhaben des Bundesrats zur Anpassung der Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen zu messen.
Der Bundesrat plant eine Anpassung der Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen. Bei der Identifikation des Steuerpflichtigen respektive der Bank als Informationsinhaberin sollen neben dem Namen in Ausnahmefällen auch andere Mittel zur Identifikation zugelassen werden. Entsprechend könnte die Angabe eines Bankkontos zusammen mit anderen ausreichenden Hinweisen zur Identifikation des Kunden genügen, sofern keine Fishing Expedition vorliegt. Bei Staaten, mit denen bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet wurde, soll die Bestimmung über ein Verständigungsverfahren oder einen diplomatischen Notenaustausch präzisiert werden. Entsprechend hat der Bundesrat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) einen Rückkommensantrag gestellt. Dabei geht es um die Beratung der zehn hängigen DBA sowie einen Antrag auf Übernahme der angepassten Amtshilfe-Bestimmungen. Hintergrund der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung ist das Risiko eines negativen Peer Reviews des Global Forums der OECD. Nachdem die zahlreichen Abschlüsse von DBA zwischen der Schweiz und ihren Vertragsstaaten zur Übernahme des OECD-Standards zur Amtshilfe in Steuersachen bis anhin von der OECD positiv kommentiert wurden, erstaunt die sich nun abzeichnende Kritik durch das Global Forum der OECD. Für economiesuisse ist es jedenfalls wichtig, dass den Interessen des Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatzes insgesamt bestmögliche Folge geleistet wird. Unter diesem Aspekt ist einerseits eine erneute Aufnahme der Schweiz auf eine graue oder schwarze Liste zu verhindern. Andererseits ist aber auch eine Schlechterstellung der Schweiz gegenüber den mit ihr konkurrierenden Finanzplätzen und eine Erosion des Schutzes der Privatsphäre zu verhindern. Allfällige Anpassungen in Richtung eines automatischen Informationsaustauschs und Fishing Expeditions werden weiterhin entschieden abgelehnt. Es erstaunt, dass der Bundesrat aufgrund eines noch unfertigen Reviews der OECD bereits konkrete Anpassungen bei den DBA vornehmen will. Anstatt vorschnell Konzessionen zu machen, ist eine vertiefte Analyse vorzunehmen.