Klares Bekenntnis zur Unternehmenssteuerreform II
Der Nationalrat hat sich klar zur standortstärkenden Unternehmenssteuerreform II bekannt. Linke Forderungen, die eine nachträgliche Aufhebung oder Einschränkung der Reform verlangten, fanden über das eigene Lager hinaus keine Unterstützung.
Im Rahmen der laufenden Sondersession des Nationalrats fand eine von SP und Grünen verlangte ausserordentliche Sitzung zur Unternehmenssteuerreform II (USTR II) statt. Zur Debatte standen eine Motion der Grünen, welche die Aufhebung der USTR II verlangte, sowie zwei Motionen der SP, mit denen eine zusätzliche Einschränkung der zeitlichen Anwendbarkeit des mit der Reform eingeführten Kapitaleinlageprinzips verlangt wurde. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien sprachen sich jedoch klar und geschlossen gegen diese Forderungen aus. Die von linker Seite vorgebrachten Behauptungen im Zusammenhang mit Einnahmenausfällen für den Fiskus verfingen nicht. Von Vertretern bürgerlicher Parteien wurde vielmehr auf mittel- und langfristig resultierende Mehreinnahmen für den Staat hingewiesen. Dass die USTR II die Attraktivität der Schweiz für die Ansiedlung von Unternehmen bereits gestärkt respektive bisherige Nachteile beseitigt hat, zeigen die Sitzverlegungen bedeutender Grossunternehmen in die Schweiz in den letzten zwei bis drei Jahren. Diese neu zugezogenen Unternehmen bringen auch das Substrat für künftige Mehreinnahmen für den Schweizer Fiskus mit.
Kapitaleinlageprinzip beseitigt Standortnachteil
Gegenstand der heutigen Auseinandersetzung im Nationalrat war insbesondere das mit der USTR II eingeführte Kapitaleinlageprinzip. Damit kann Kapital, das von Aktionären über das Nominalkapital hinaus einbezahlt wurde (Agio), steuerneutral zurückbezahlt werden. In den meisten anderen Ländern ist das schon lange der Fall, während die Aktionäre in der Schweiz bis vor Kurzem einer Doppelbesteuerung ausgesetzt waren. Die USTR II beseitigt diesen Nachteil und vereinfacht nun die Eigenkapitalisierung der Unternehmen. Davon profitieren sowohl Grossunternehmen als auch KMU. Für die Aktionäre bringt das Kapitaleinlageprinzip keine „Steuergeschenke“, sondern beseitigt bisherige Doppelbelastungen. Konsequent wäre die Beseitigung der Doppelbelastung auf sämtlichem alten und neuen Agio. Schliesslich wurde die Steuerneutralität von Bundesrat und Parlament auf jenes Kapital begrenzt, das nach dem 31. Dezember 1996 einbezahlt wurde. Dieser Kompromiss war das Ergebnis eines langjährigen Gesetzgebungsprozesses, der 2008 schliesslich auch vom Volk gutgeheissen wurde. Eine nachträgliche Aushebelung dieses Ergebnisses wäre willkürlich und ein gefährliches Signal für den Unternehmensstandort Schweiz gewesen.
Weitere Steuerreformen nötig
Das Kapitaleinlageprinzip stärkt unseren Investitionsstandort. Aktionäre werden nicht länger bestraft, wenn sie Schweizer Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Sitzverlegungen in die Schweiz werden attraktiver. Es wäre ein schlechtes Signal der Politik gewesen, wenn sie vor dem beginnenden Wahlkampf eigene Beschlüsse über den Haufen geworfen hätte. Statt den Unternehmensstandort aus innenpolitischen Gründen zu schwächen – eine weitere latente Gefahr besteht insbesondere im Bereich des Aktienrechts – gilt es, die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes weiter zu stärken. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre die rasche Weiterführung der Arbeiten an der seit 2009 sistierten Unternehmenssteuerreform III.
Kapitaleinlageprinzip beseitigt Standortnachteil
Gegenstand der heutigen Auseinandersetzung im Nationalrat war insbesondere das mit der USTR II eingeführte Kapitaleinlageprinzip. Damit kann Kapital, das von Aktionären über das Nominalkapital hinaus einbezahlt wurde (Agio), steuerneutral zurückbezahlt werden. In den meisten anderen Ländern ist das schon lange der Fall, während die Aktionäre in der Schweiz bis vor Kurzem einer Doppelbesteuerung ausgesetzt waren. Die USTR II beseitigt diesen Nachteil und vereinfacht nun die Eigenkapitalisierung der Unternehmen. Davon profitieren sowohl Grossunternehmen als auch KMU. Für die Aktionäre bringt das Kapitaleinlageprinzip keine „Steuergeschenke“, sondern beseitigt bisherige Doppelbelastungen. Konsequent wäre die Beseitigung der Doppelbelastung auf sämtlichem alten und neuen Agio. Schliesslich wurde die Steuerneutralität von Bundesrat und Parlament auf jenes Kapital begrenzt, das nach dem 31. Dezember 1996 einbezahlt wurde. Dieser Kompromiss war das Ergebnis eines langjährigen Gesetzgebungsprozesses, der 2008 schliesslich auch vom Volk gutgeheissen wurde. Eine nachträgliche Aushebelung dieses Ergebnisses wäre willkürlich und ein gefährliches Signal für den Unternehmensstandort Schweiz gewesen.
Weitere Steuerreformen nötig
Das Kapitaleinlageprinzip stärkt unseren Investitionsstandort. Aktionäre werden nicht länger bestraft, wenn sie Schweizer Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Sitzverlegungen in die Schweiz werden attraktiver. Es wäre ein schlechtes Signal der Politik gewesen, wenn sie vor dem beginnenden Wahlkampf eigene Beschlüsse über den Haufen geworfen hätte. Statt den Unternehmensstandort aus innenpolitischen Gründen zu schwächen – eine weitere latente Gefahr besteht insbesondere im Bereich des Aktienrechts – gilt es, die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes weiter zu stärken. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre die rasche Weiterführung der Arbeiten an der seit 2009 sistierten Unternehmenssteuerreform III.