Wich­ti­ger Schritt des Bun­des­rats bei den Tras­sen­prei­sen

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die heute vom Bun­des­rat be­schlos­se­nen Er­hö­hun­gen und Dif­fe­ren­zie­run­gen im Tras­sen­preis­sys­tem. Ab­so­lut zen­tral ist je­doch, dass die Bahn­un­ter­neh­men ihre Mehr­kos­ten tat­säch­lich auch an die Bahn­pas­sa­gie­re wei­ter­ge­ben kön­nen. Ein Wer­muts­trop­fen beim heu­ti­gen Ent­scheid ist der be­schlos­se­ne Ge­fah­ren­gut­zu­schlag.
Um die Mehr­kos­ten der Bahn­in­fra­struk­tur zu de­cken, ist eine Er­hö­hung der Tras­sen­prei­se wich­tig. Im Rah­men der Re­vi­si­on der Netz­zu­gangs­ver­ord­nung hat der Bun­des­rat heute über An­pas­sun­gen am Tras­sen­preis­sys­tem ent­schie­den. Die Prei­se wer­den im Um­fang von rund 200 Mil­lio­nen Fran­ken er­höht. Sie wer­den zudem nach Ta­ges­zeit und Qua­li­tät sowie nach Ei­gen­schaf­ten des Roll­ma­te­ri­als (u.a. Lärm­emis­sio­nen) dif­fe­ren­ziert. Damit sol­len An­rei­ze für eine bes­se­re In­fra­struk­tur­aus­las­tung und für einen ef­fi­zi­en­ten Ein­satz des Roll­ma­te­ri­als ge­setzt wer­den.

Die­sen Schritt be­grüsst eco­no­mie­su­is­se. Ein ef­fi­zi­ent funk­tio­nie­ren­der und nach­hal­tig fi­nan­zier­ter Güter- und ins­be­son­de­re Per­so­nen­ver­kehr muss im Ver­gleich zu heute deut­lich stär­ker durch die Nut­zer fi­nan­ziert wer­den. Ver­ur­sa­cher­ge­recht aus­ge­stal­te­te Tras­sen­prei­se sind dafür un­er­läss­lich. Ab­so­lut zen­tral ist je­doch, dass die Bahn­un­ter­neh­men im Per­so­nen­ver­kehr ihre hö­he­ren Kos­ten auch an die Kun­den wei­ter­ge­ben kön­nen. Bis anhin sind die Prei­se ins­be­son­de­re für Abon­ne­men­te nur un­zu­rei­chend an­ge­stie­gen.

Ver­ur­sa­cher­prin­zip kor­rekt an­wen­den

Er­freu­lich ist, dass dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ins­ge­samt nur knapp zehn Pro­zent der zu­sätz­li­chen Kos­ten an­ge­las­tet wer­den. Im Ver­gleich zum Per­so­nen­schie­nen­ver­kehr be­zahlt der Gü­ter­ver­kehr für seine Tras­sen be­reits jetzt zu hohe Prei­se. Die Vor­tei­le, die der Per­so­nen­ver­kehr hin­sicht­lich Zu­tei­lung der Tras­sen er­hält, müs­sen sich in den re­la­ti­ven Prei­sen deut­lich nie­der­schla­gen.

Der be­schlos­se­ne Ge­fah­ren­gut­zu­schlag ist kri­tisch zu be­ur­tei­len. Auch an­de­re Schie­nen­ver­kehrs­ar­ten, bei­spiels­wei­se der Per­so­nen­ver­kehr oder der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ohne Ge­fah­ren­gü­ter, kön­nen er­heb­li­che Er­eig­nis­kos­ten ver­ur­sa­chen, wie jüngs­te Er­fah­run­gen zei­gen. Ins­be­son­de­re auch in die­sem Zu­sam­men­hang ist wich­tig, dass das Ver­ur­sa­cher­prin­zip kor­rekt an­ge­wandt wird. Eben­so ist noch offen, wie ein ef­fi­zi­en­ter Mit­tel­ein­satz sei­tens der In­fra­struk­tur­be­trei­ber si­cher­ge­stellt wer­den kann. Die Be­rech­nung der Tras­sen­prei­se und die Ver­wen­dung der Mit­tel müs­sen trans­pa­rent ge­macht wer­den, damit für die In­fra­struk­tur­be­trei­ber ein kla­rer An­reiz für Kos­ten­sen­kun­gen und Ef­fi­zi­enz­stei­ge­run­gen be­steht.