Schiene für Transitverkehr attraktiv
Der Marktanteil der Schiene im alpenquerenden Güterverkehr liegt mit 64,1 Prozent auf Rekordhöhe. Noch nie wurden so viele Güter per Bahn durch die Alpen transportiert wie im ersten Semester 2011. Damit wird die Entwicklung der verfassungsmässig geforderten Verkehrsverlagerung gerecht. Einer planerischen Erhöhung des Schienenverkehrsanteils muss eine klare Absage erteilt werden.
Die Verkehrsverlagerung funktioniert. Jene Güter, für die der Schienenverkehr geeignet ist, werden bereits auf der Schiene transportiert. Wie das UVEK heute kommunizierte, steigt der Marktanteil des Schienenverkehrs am alpenquerenden Güterverkehr weiter an. 64,1 Prozent der alpenquerenden Transporte (in Nettotonnen) erfolgen mittlerweile per Bahn. Der unbegleitete Kombiverkehr, beispielsweise mittels Container oder Sattelauflieger, verzeichnet hinsichtlich Verkehrsaufkommen ein Rekordergebnis.
Dem in der Verfassung festgelegten Ziel, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt, wird diese Entwicklung gerecht. Fraglich bleibt, inwiefern die Übergangsbestimmungen zur Umsetzung der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebiets oder die im Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgelegte Obergrenze von 650'000 LKW pro Jahr für die schweizerische Volkswirtschaft sinnvoll sind. Wichtig ist, dass nicht planerisch versucht wird, die Anteile der Verkehrsträger zu verändern. Staatliche Aktivitäten sollten sich auf die Ausgestaltung von guten Rahmenbedingungen und die Koordination von internationalen Aktivitäten konzentrieren. Darunter fällt beispielsweise die Gewährleistung der Bahnanschlüsse im Norden und Süden der Schweiz. Insbesondere die Erhöhung des Schienenanteils am Güterverkehr in der Fläche, wie sie unter anderem auch in einer aktuellen Kommissionsmotion gefordert wird, steht in diesem Zusammenhang ziemlich quer in der Landschaft.
Dem in der Verfassung festgelegten Ziel, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt, wird diese Entwicklung gerecht. Fraglich bleibt, inwiefern die Übergangsbestimmungen zur Umsetzung der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebiets oder die im Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgelegte Obergrenze von 650'000 LKW pro Jahr für die schweizerische Volkswirtschaft sinnvoll sind. Wichtig ist, dass nicht planerisch versucht wird, die Anteile der Verkehrsträger zu verändern. Staatliche Aktivitäten sollten sich auf die Ausgestaltung von guten Rahmenbedingungen und die Koordination von internationalen Aktivitäten konzentrieren. Darunter fällt beispielsweise die Gewährleistung der Bahnanschlüsse im Norden und Süden der Schweiz. Insbesondere die Erhöhung des Schienenanteils am Güterverkehr in der Fläche, wie sie unter anderem auch in einer aktuellen Kommissionsmotion gefordert wird, steht in diesem Zusammenhang ziemlich quer in der Landschaft.