Steuern

Wichtige Klärung zur Juso-Initiative: Bundesrat lehnt Wegzugsteuer ab

Der Bundesrat lehnt die Juso-Initiative für eine Nachlass- und Schenkungssteuer auf Bundesebene ab. Nun hat er erstmals Antworten darauf gegeben, wie er die Initiative umsetzen würde, falls sie in der Volksabstimmung angenommen würde. Einschränkungen oder ein Verbot für den Wegzug kommen für den Bundesrat nicht in Frage. Auch einer Wegzugsteuer steht der Bundesrat ablehnend gegenüber. Diese Klärungen sind wichtig. Sie bedeuten, dass selbst im Fall der Annahme der Initiative ein Wegzug ohne konfiskatorische Steuerfolgen möglich bleibt.

Die neue Juso-Volksinitiative will Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einer neuen Bundessteuer von 50 Prozent belegen. Mit dem Geld soll der “klimafreundliche Umbau” der Schweizer Wirtschaft finanziert werden. Die Initiative verunsichert, u.a. wegen unklarer Übergangsbestimmungen. Betroffene fürchten, dass im Fall der Annahme der Initiative ein Wegzug ohne konfiskatorische Steuerfolgen nicht mehr möglich wäre und planen deshalb den vorzeitigen Wegzug. Der Schweiz droht ein immenser Schaden – und dies, obwohl die Initiative, wie verschiedene aktuelle Umfragen zeigen, im Volk grossmehrheitlich abgelehnt wird. Um die drängendsten Unsicherheiten zu klären, wurde im Bundesparlament ein Vorstoss von Nationalrätin Daniela Schneeberger mit Fragen an den Bundesrat eingereicht (Juso-Initiative: Rasch Klarheit schaffen | economiesuisse). Der Bundesrat hat die Fragen nun beantwortet (24.3763 | Interpellation zur Juso-Enteignungsinitiative | Geschäft | Das Schweizer Parlament).

Der Bundesrat stellt klar, dass die Umsetzung der Volksinitiative in jedem Fall völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen muss und auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin gilt. Das bedeutet, dass eine Einschränkung oder gar das Verbot eines Wegzugs – beispielsweise mittels Passentzug oder Kapitalverkehrskontrollen – ausgeschlossen sind. Auch einer Wegzugssteuer zur Sicherstellung der von der Initiative verlangten neuen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer steht der Bundesrat ablehnend gegenüber: «Der Wegzug einer Person ins Ausland darf nicht ohne Weiteres als Steuervermeidung qualifiziert und mit Steuerfolgen sanktioniert werden», hält der Bundesrat klar fest. Grundsätzlich denkbar wäre ein «nachwirkendes Besteuerungsrecht» wie es beispielsweise Deutschland kennt. Das würde zur Anwendung gelangen, wenn eine Person nach dem Wegzug ins Ausland zeitnah eine Schenkung tätigt. Auch diesbezüglich hat der Bundesrat jedoch Vorbehalte, u.a. weil die Schweiz eine Steuerforderung im Ausland derzeit gar nicht durchsetzen kann.

Der Bundesrat wird sich zur Initiative und zu den vielen offenen Fragen eingehend in der Botschaft an das Parlament äussern, die er im Winter verabschieden wird. Das Parlament wird darauf gestützt die Initiative beraten und eine Abstimmungsempfehlung beschliessen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich 2026 statt.

Die Klarstellungen, die der Bundesrat jetzt frühzeitig vorgenommen hat, sind wichtig. Sie sollten es möglich machen, die Lage zu beruhigen. Der Wegzug vermögender Personen aus der Schweiz bleibt möglich – ohne konfiskatorische Steuerfolgen, und das auch im Fall der Annahme der Initiative. Die Unsicherheit, die zu den vorzeitigen Wegzugsplänen geführt hat, sollte beseitigt sein.